Die Maskenpflicht in Bars und Restaurants gilt nicht, wenn die Besucherinnen und Besucher an ihrem Tisch sitzen. Dies teilte die jurassische Regierung am Freitag mit, die die Massnahmen in einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen hatte.
Zudem wird die maximale Teilnehmerzahl für öffentliche Veranstaltungen ab sofort von 300 auf 100 Personen reduziert, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und keine Masken getragen werden.
Die Maskenpflicht gilt auch in Clubs, wo sich maximal 300 Personen gleichzeitig aufhalten dürfen. Und Besucherinnen und Besucher von
Sport- und Kulturveranstaltungen müssen neu ebenfalls eine Maske tragen.
Darüber hinaus sind ab dem 14. Oktober Demonstrationen von mehr als 100 Personen ohne Einhaltung von Abständen und ohne Masken verboten.
Gemäss Mitteilung wurden im Kanton Jura seit Beginn der Woche rund 80 neue Coronavirus-Fälle registriert. Sieben Personen befinden sich im Spital, darunter zwei auf der Intensivstation.
Die Massnahmen sind bis am 6. Dezember gültig. (sda)