Mit einem neuen Gesetz will Nidwalden die rechtliche Lage im Gastrobereich den geänderten Verhältnissen anpassen, zumal das aktuelle Gesetz aus dem Jahr 1996 stammt. Einstimmig hiess der Landrat die Vorlage gut, die die Bewilligungspraxis vereinheitlichen und die Volksgesundheit schützen will.
Wer einen Gastrobetrieb führen will, muss die fachlichen Voraussetzungen dafür nachweisen können und über einen Abschluss in verwandten Bereichen verfügen. Dies soll neu auch für Take-Aways bereits ab sechs Sitz- oder Stehplätzen gelten.
Die Gegner der Vorlage sahen dadurch die Handels- und Gewerbefreiheit eingeschränkt. Sie ergriffen das konstruktive Referendum und unterbreiteten einen Gegenvorschlag. Ein Abschluss müsse demnach nicht zwingend einen Bezug zur Gastronomie haben, denn diese Auslegung schaffe Ungerechtigkeiten.
Maximal drei Restaurants pro Person
Hingegen wehren sie sich gegen die geplante Befreiung vom Nachweis der Fachkenntnisse, wie es der Landrat etwa für Jugendherbergen, Alpwirtschaften oder Schützenstuben vorsah. Insbesondere stören sich die Gegner daran, dass auch Kantinen oder Alpwirtschaften jeglicher Grösse unter die Ausnahmen fallen und ohne hinreichende Fachkenntnisse geführt werden könnten. Für den Landrat dagegen erleichtert es diese Ausnahmeregelung den betroffenen Institutionen, ohne unverhältnismässige Aufwände ein gastronomisches Angebot zu führen.
Auch im dritten Punkt fällt der Gegenvorschlag strenger aus. So soll eine Person höchstens drei ordentliche Gastwirtschaften führen dürfen. Hier wollte der Landrat keine Beschränkung.
Weitere und unbestrittene Neuerungen sind ein Verzicht auf die zusätzlichen drei Jahre Berufserfahrung, die Pflicht, Toiletten anzubieten und die zulässige Dauer von Gelegenheitswirtschaften, die in der Verordnung festgelegt werden soll.
Laut dem Verband Gastro Nidwalden würde die Bürokratie durch den Gegenvorschlag zunehmen. Er befürchtet auch «mehr Wildwuchs und Problemfälle» und unterstützt daher die Vorlage des Landrats. (sda)