(Keystone-SDA) Im Juni 2020, nach der ersten Corona-Welle, durften die Lokale zwar wieder öffnen, es galt aber zumindest bis am 21. Juni noch eine Sperrstunde von Mitternacht bis sechs Uhr morgens. Diese kümmerte einen Stadtzürcher Wirt jedoch nicht. Eine Woche vor Sperrstunden-Ende bewirtete er zwischen Mitternacht und drei Uhr morgens mindestens 14 Gäste mit Getränken. Auch die noch geltenden Abstandsregeln zwischen Gästegruppen waren für ihn kein Thema.
Das Bezirksgericht Zürich sprach ihn im Oktober 2021 wegen Widerhandlung gegen die Covid-Verordnung schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 30 Franken.
Normale Restaurantgäste oder Freunde
Diese Bestrafung wollte er jedoch nicht akzeptieren, weshalb er vor das Obergericht ging. Der Weiterzug brachte ihm jedoch nichts, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Das Obergericht bestätigte die bedingte Geldstrafe und brummte ihm zusätzlich die Gerichtskosten von 3000 Franken auf.
Der Wirt hatte immer beteuert, das seien alles Freunde und Mitarbeiter gewesen, quasi eine «private Veranstaltung». Dummerweise konnte er keine Namen dieser Freunde nennen, als die Ermittler seine Aussagen überprüfen wollten. Nach dem Bezirksgericht kam deshalb auch das Obergericht zum Schluss, dass er «ganz normale Restaurantgäste» bewirtet hatte.