Wie die Burgdorfer Präsidialdirektion am Donnerstag mitteilte, geht es um die Wochenenden vom 5./6./7. Juli bis zum 9./10./11. August, also die Wochenenden während den Sommerferien. An maximal zwölf Abenden – jeweils an Freitagen und Samstagen – dürfen die Gastgewerbebetriebe Gäste bis 1.30 Uhr bewirten.
Während der verlängerten Öffnungszeit sind jegliche Art von Musik im Freien und der Verkauf von Getränken «über die Gasse» untersagt. Die Gastgewerbebetriebe haben für Ruhe und Ordnung in und um den Betrieb zu sorgen.
Im Anschluss an die mediterranen Nächte 2019 wird geprüft, ob ein solches Angebot auch in künftigen Jahren möglich ist. Die Stadt Burgdorf kann bei berechtigen Klagen das Projekt abbrechen. Den Antrag beim Statthalteramt eingereicht haben die Stadtverwaltung und die beteiligten Gastgewerbebetriebe. (sda)