Das Kantonsgericht Luzern hat eine Beschwerde gegen die kommunale Baubewilligung gutgeheissen, wie es am Dienstag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Das Park Hotel plant für seine Angestellten einen Neubau mit 17 Wohnungen. Auch Angehörige von Patienten einer im 5-Sterne-Superior-Hotel untergebrachten Rehabilitationsklinik sollen dort übernachten können. Nachbarn bekämpften das Projekt mit Einsprachen.
Das Baugrundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem denkmalgeschützten Bauernhaus aus dem 15. Jahrhundert. Nach Erkenntnis des Kantonsgerichtes beeinträchtigt der Neubau das Bauernhaus nicht. Massgebend für die Unterschutzstellung sei nicht die Umgebung, sondern das Gebäude selber gewesen, teilte das Gericht mit. Dieser Punkt der Beschwerde werde deswegen abgewiesen.
Gutgeheissen wurde aber die Beanstandung der geplanten Nutzungsmasse. Der Gemeinderat habe die neuen Bestimmungen zur Überbauungsziffer im Planungs- und Baugesetz nicht berücksichtigt, teilte das Kantonsgericht mit. Dies gelte es nun nachzuholen. Das neue Bau- und Zonenreglement der Gemeinde sei zum Zeitpunkt des Baubewilligungsentscheides öffentlich aufgelegen und sei bei der Planung zu berücksichtigen. (sda/npa)