Der Bundesrat hat eine Botschaft ans Parlament zur Änderung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb verabschiedet. Damit möchte die Landesregierung Preisbindungsklauseln von Online-Buchungsplatformen verbieten.
Laut dem Gesetzesentwurf würde es den Plattformen untersagt, ihren Partnern in Verträgen die Preisgestaltung vorzuschreiben, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Beispielsweise sollen Buchungsplattformen Hotels nicht mehr verbieten dürfen, Zimmer auf ihren eigenen Websites billiger anzubieten.
Die Beherbergungsbetriebe müssten in ihrer Preisgestaltung frei sein, argumentiert der Bundesrat in seinem Communiqué. Durch die Neuregelung könnten sie den Direktvertrieb stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
Neu könnten betroffene Betriebe, aber auch Verbände klagen. In Fällen, in denen Kollektivinteressen oder eine Vielzahl von Personen betroffen sind, wäre auch der Bund zu Klagen berechtigt. Strafrechtliche Sanktionen sind derweil keine vorgesehen.
HotellerieSuisse: Vorschlag ist «unzureichend»
Als «unzureichend» bezeichnet der Verband HotellerieSuisse den bundesrätlichen Vorschlag. Kritisiert wird, dass der Gesetzesentwurf nur Preisbindungsklauseln verbiete. Dabei müsse ein Verbot aller Paritätsklauseln (Preise, Konditionen und Verfügbarkeiten) das Ziel sein.[DOSSIER]
Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse wird in der Stellungnahme mit den Worten zitiert: «Die Hoteliers und Hotelièren müssen als Unternehmer alleinige Entscheidungsfreiheit über sämtliche Angebotsparameter haben. Und da ist der Preis nur einer davon.»
Der Vorschlag kommt nun ins Parlaments, das sich erneut mit dem Thema befassen muss. HotellerieSuisse kündigte bereits an, man werde sich dort für entsprechende Anpassungen einsetzen. (sda/stü)