HotellerieSuisse begrüsst die Motion von Waadtländer FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro, die eine einheitliche Datenerhebung für Kurzzeitvermietungen in der Schweiz fordert. Die vorgeschlagene Datenerhebung könnte dazu beitragen, den Markt für Kurzzeitvermietungen transparenter und gerechter zu gestalten. Zudem würde es den Kantonen die nötigen Daten an die Hand geben, um bei Bedarf Regulierungen beispielsweise gegen die Wohnungsknappheit zu ergreifen, begründet der Beherbergungsverband.
Dünne Datenlagen zu Kurzeitvermietungs-Plattformen
Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb sind weit verbreitet und rufen vermehrt Diskussionen zu negativen Effekten beispielsweise auf dem Wohnungsmarkt hervor. Die Datenlage zu solchen Plattformen ist jedoch sehr dünn. Die von de Quattro geforderte Infrastruktur zur Datenerhebung zielt darauf ab, eine einheitliche und verlässliche Datenlage über Kurzzeitvermietungen zu schaffen.
Als Vorlage soll dabei die Short-Term Rental Regulation der EU dienen. Aktuell kann nur auf Grundlage des Angebots und einiger weniger Gemeinden, welche die Vermietung erheben, abgeschätzt werden, in welchem Ausmass Unterkünfte über solche Plattformen vermietet werden. Dies führe teilweise dazu, dass wenig zielgerichtete Massnahmen ergriffen oder unsachgerechte Diskussionen über die Effekte – beispielsweise auf den Wohnungsmarkt – geführt werden.
Fairer Wettbewerb und nachhaltige Entwicklung
Für die Beherbergung sei die Schaffung einer klaren Datenlage von zentraler Bedeutung. Diese ermögliche es nicht nur den Markt besser zu verstehen, sondern sei auch die Grundlage für einen fairen Wettbewerb und eine nachhaltige Entwicklung des Schweizer Tourismus. HotellerieSuisse zeigt sich überzeugt, dass eine Datenerhebung nach dem Vorbild der EU-Regulierung für Kurzzeitvermietungen ein wichtiger Schritt wäre, um den Schweizer Tourismus langfristig zu stärken und fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Ausgestaltung der EU-Verordnung
Die EU versucht, der geschilderten Problematik mit der Short-Term Rentals Regulation zu begegnen. Die Teilnahme an der Datenerhebung ist jedem Mitgliedstaat freigestellt. Die EU stellt eine datenschutzkonforme, digitale Infrastruktur zur Verfügung, über die Daten von Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen erhoben und ausgetauscht sowie die Rechtmässigkeit der Vermietungsangebote geprüft werden können. Die so gesammelten Daten würden es den nationalen Behörden erlauben, in einem zweiten Schritt wirksame und verhältnismässige Massnahmen beispielsweise gegen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu ergreifen, heisst es weiter.
Subsidiarität beibehalten
Es biete sich an, diese Regelung auf die Schweiz zu übertragen. Stelle der Bund eine Plattform für die Kantone zur Verfügung, auf welcher die Daten gesammelt werden können, so würden diese Informationen gewinnen. Damit könnten sie bei Bedarf massgeschneiderte Massnahmen ergreifen, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen abgestimmt sind. Dies entspreche dem Subsidiaritätsprinzip, das sicherstelle, dass Entscheidungen dort getroffen werden, wo das Wissen um die lokalen Gegebenheiten am grössten ist. Denn gerade im Tourismus können lokale Gegebenheiten sich sehr stark unterscheiden, merkt HotellerieSuisse an. (mm)