EU/Efta-Staatsangehörige erhalten hierzulande recht einfach eine Arbeitsbewilligung, Angehörige sogenannter Drittstaaten nicht. Es gibt Kontingente. Zudem müssen es nachweislich hochqualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten sein, mit Fähigkeiten ausgestattet, die auf dem Schweizer Arbeitsmarkt und dem der EU nicht zu finden sind. Das macht den Zulassungsprozess äusserst kompliziert, wie Felix Suhner von der…

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