Aufgrund der stark ansteigenden Coronavirus-Fälle in Deutschland hatte die Bundesregierung zusammen mit den Ländern beschlossen, einen Teil-Lockdown über das Land zu verhängen. Dabei mussten ab Montag, 2. November Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen bis zum Ende des Monats schliessen. Zudem verhängte die Regierung ein Beherbergungsverbot. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.
Am vergangenen Mittwoch beschloss die deutsche Regierung eine Umsatzerstattung für die betroffenen Betriebe ab Monatsende und verabschiedete die Details der Corona-Finanzhilfen für gastgewerbliche Betriebe im Lockdown-Monat. Die Zuschüsse pro Woche der Schliessung betragen 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Die sogenannte «Novemberhilfe» sieht Beihilfen bis zu einer Million Euro vor. Für junge Unternehmen gelten die Umsätze im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung als Massstab.
Für Restaurants wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Damit werden Ausser-Haus-Verkaufs-Umsätze mit reduziertem Mehrwertsteuersatz herausgerechnet. Im Gegenzug werden die Einnahmen aus dem Ausser-Haus-Verkauf während der Schliessungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen. Für Hotels, die weiterhin Geschäftsreisende beherbergen dürfen, gilt, dass Umsätze von weniger als 25 Prozent auf die Umsatzerstattung nicht angerechnet werden.[RELATED]
Der deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüsse, dass die Politik mit den «Novemberhilfen» ihre Zusage für eine Entschädigung der finanziellen Ausfälle eingehalten hat, heisst es in einer Mitteilung. Es bedürfe nun noch dringend notwendiger Präzisierungen und der Beantwortung zahlreicher wichtiger Praxisfragen, ergänzt der Bundesbranchenverband. «Wir wissen, dass in den Bundesministerien unter Hochdruck an der Vollendung des Beihilfeprogramms gearbeitet wurde und wird», so Dehoga-Präsident Guido Zöllick. «Jetzt ist es wichtig, dass die Details schnellstmöglich geklärt werden, damit die Novemberhilfen noch im November bei den Betrieben ankommen. Die Zeit drängt.» Auch in Deutschland trifft die Coronavirus-Pandemie das Gastgewerbe heftig. Viele Betriebe im stehen mit dem Rücken zur Wand. Jedem dritten Betrieb droht laut Dehoga ohne ausreichende Hilfe das Aus. (htr)