Der Luzerner Stadtrat hat dem Parlament ein Reglement zur Umsetzung der Airbnb-Initiative der SP vorgelegt. Damit soll in der Stadt Luzern die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen für mehr als
90 Nächte pro Jahr verboten werden.
Von der Reglung ausgenommen sind Tourismus- und Landwirtschaftszonen, wie es in Bericht und Antrag des Luzerner Stadtrats heisst. Ebenfalls ausgenommen sind Wohnungen, in denen mindestens eine Person ihren Hauptwohnsitz hat. Hotels dürfen ihre Räumlichkeiten weiterhin kurzzeitig vermieten. Voraussetzungen sind unter anderem, dass ihre Räumlichkeiten keine Kocheinrichtungen aufweisen und sie bei Bedarf täglich gereinigt werden.
Das Reglement soll voraussichtlich per 1. September 2024 in Kraft treten. Es untersteht jedoch dem fakultativen Referendum. Wird dieses ergriffen, könnte sich das Inkrafttreten auf den 1. Januar
2025 verschieben.
Busse droht
Nach dem Inkrafttreten ist für Wohnungen, die rechtswidrig werden, aufgrund der Besitzstandsgarantie eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen. Dies, sofern die bisherige Vermietung rechtmässig war. Wer gegen das neue Reglement verstösst, soll mit einer Busse bestraft werden.
Nebst dem Reglement legte der Stadtrat dem Grossen Stadtrat auch einen Nachtragskredit zum Budget 2024 von 46'000 Franken vor. Der Betrag ist laut Mitteilung für den Personal- und Sachaufwand zur Vorbereitung und Durchführung des Vollzugs vorgesehen.
Die Initiative der SP war im März 2023 angenommen, der Gegenvorschlag der Stadt abgelehnt worden. Der Stadtrat entschied sich für ein Reglement, um dem Parlament eine Mitsprache zu ermöglichen und das Reglement innert Jahresfrist erlassen zu können.
SP fordert Korrektur von Schlupflöchern
Die SP fordert von der Stadtregierung eine Lösung ohne Schlupflöcher, wie die Partei in einer Stellungnahme vom Donnerstag schreibt. Die Übergangsfrist von fünf Jahren findet sie zu lange. Stattdessen fordert sie als Stichtag den 6. August 2021 - der Tag, an dem die Initiative eingereicht wurde.
Unklar ist für die Partei die Ausnahmeregelung, durch die Personen, welche für längere Zeit im Ausland weilen, ihren Hauptwohnsitz kurzzeitvermieten können. Dies sei bereits im Mietrecht in Form der Untermiete geregelt und verhindere übermässige Renditen. Die Partei fordert den Stadtrat auf, ihr Reglement zu korrigieren. (keystone-sda)