Der reduzierte MwSt-Sondersatz von 3,8 Prozent entlastet die Beherbergungswirtschaft mit rund 200 Millionen Franken pro Jahr und stärkt die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Branche gegenüber Nachbarländern. SVP-Ständerätin Esther Friedli und Mitte-Nationalrat Philipp Matthias Bregy haben je eine Motion eingereicht, welche die Fortführung des geltenden Sondersatzes über das Jahr 2027 hinaus sicherstellen. HotellerieSuisse und GastroSuisse begrüssen die Vorstösse. [RELATED]
«Für die Beherbergungsbranche ist der Sondersatz ein wichtiges Exportförderungsinstrument», sagt Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer. Rund 55 Prozent der Übernachtungen in der Schweizer Beherbergung entfallen im langjährigen Mittel auf ausländische Gäste. «Als eine der grössten Exportbranchen der Schweiz profitiert der Tourismus aber im Vergleich zu anderen Branchen nicht von seinem Exportcharakter, da die erbrachte Leistung im Inland produziert und konsumiert wird», ergänzt Martin von Moos, Präsident von HotellerieSuisse.
Ohne Sondersatz zum Sonderfall
Seit seiner Einführung hat sich der reduzierte Mehrwertsteuersatz in der Beherbergungsbranche als ein entscheidender Faktor erwiesen, der die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Tourismusindustrie stärkt. Der Sondersatz wurde ursprünglich eingeführt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der Tourismus mit fast fünf Prozent Anteil am Aussenhandel die fünftwichtigste Exportbranche der Schweiz ist. Im Gegensatz zu allen anderen Exportbranchen ist der Tourismus hingegen standortgebunden und kann die anhaltende Frankenstärke nicht kompensieren, indem er von günstig werdenden ausländischen Vorleistungsgütern profitiert.
Sondersatz gilt aktuell bis Ende 2027
Auf Verfassungsstufe ist festgehalten, dass das Mehrwertsteuer-Gesetz für die Besteuerung der Beherbergungsleistungen einen Satz zwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz festlegen kann. Dies wird seit 1996 so gehandhabt, allerdings jeweils befristet. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen wurde vom Parlament im Sommer 2017 um 10 Jahre – bis am 31. Dezember 2027 – verlängert. Einen Sondersatz für Beherbergung kennen nahezu alle EU-Staaten. Dessen Höhe liegt in den meisten Fällen zwischen einem Viertel und der Hälfte des Normalsatzes.
Eine Anhebung des Sondersatzes auf den Normalsatz würde nicht nur die finanzielle Belastung für Hotelbetriebe erhöhen, sondern auch negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Schweiz als Reiseziel haben. Dies würde nicht nur die Beherbergungsbranche, sondern die gesamte touristische Wertschöpfungskette und andere Sektoren der Wirtschaft beeinträchtigen, die indirekt vom Tourismus abhängig sind. (mm)