In der kommenden Sondersession vom 5. bis 7. Mai debattiert das Parlament über wichtige Vorlagen für die Beherbergungsbranche im Bereich Wirtschaftspolitik.  

Besonders wichtig für die Branche ist die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 3,8 Prozent für Beherbergungsdienstleistungen. Diese Massnahme sei notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der exportorientierten Schweizer Tourismusbranche zu erhalten, zumal die Hotellerie ihre Leistungen nicht ins Ausland verlagern könne, schreibt HotellerieSuisse.

Eine Anhebung des MWST-Satzes würde der Schweizer Hotellerie im internationalen Wettbewerb einen erheblichen Nachteil verschaffen und damit zu weniger Gästen führen. Darüber hinaus wären negative Auswirkungen auf die gesamte touristische Wertschöpfungskette zu erwarten, was wiederum Arbeitsplätze und dringend benötigte Investitionen gefährden könnte. 

Ausserdem entscheidet der Nationalrat über die Einführung der Individualbesteuerung. Die Beherbergungsbranche unterstützt das Geschäft, da dieses die Erwerbsanreize für Zweitverdienende erhöhe und die steuerliche Benachteiligung verheirateter Paare («Heiratsstrafe») beseitige, heisst es weiter. Insbesondere gut ausgebildete Frauen würden gemäss Bundesamt für Statistik stärker zur Erwerbstätigkeit motiviert, was die Gleichstellung der Geschlechter fördert. 

Sessionsvorschau
Vor und nach jeder Session nimmt HotellerieSuisse Stellung zu den traktandierten Geschäften. Die ausführliche Stellungnahme von HotellerieSuisse zu allen branchenrelevanten Geschäfte der Sondersession 2025 finden Sie auf der Website des Verbandes.

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