Erfreulich ist vor allem, dass die Umnutzung bestehender Hotelbetriebe in Zweitwohnungen weiterhin möglich ist. Eine solche ist notwendig, um die drohende Wertvernichtung einzudämmen und den Strukturwandel nicht zu behindern. Ebenso soll der Bau neuer Zweitwohnungen für eine wirtschaftliche touristische Nutzung weiterhin erlaubt sein.

Die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative stellt die Schweizer Hotellerie und die Tourismusregionen vor grosse Herausforderungen. Um eine nachhaltige Entwicklung der Branche zu gewährleisten, hat sich hotelleriesuisse, der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie, konstruktiv für eine tourismusgerechte Ausführungsgesetzgebung eingesetzt. Die nun vorliegende Verordnung lässt das entsprechende Augenmass des Bundesrates erkennen.

Gleich lange Spiesse für bestehende Wohnungen und Hotelbauten
Ein Kernanliegen der Branche war die Möglichkeit der Umnutzung von Hotelbauten, die bereits vor dem Abstimmungstermin vom 11. März 2012 Bestand hatten. Mit Genugtuung hat hotelleriesuisse festgestellt, dass diese zentrale Forderung Eingang in die Verordnung und den erläuternden Bericht gefunden hat. Der Verband hatte eine entsprechende Erweiterung des Artikels 3 gefordert, zumal die in der Verordnung aufgeführten Argumente im gleichen Mass auch für Hotelbauten gelten. Damit hat der Bundesrat erkannt, dass die Umnutzung bestehender Bauten in Zweitwohnungen in bestimmten Fällen, wo eine rentable Weiterführung des Hotelbetriebs nicht mehr gewährleistet ist, im Sinne eines nachhaltigen Strukturwandels von grösster Bedeutung ist.

Neubau strukturierter Beherbergungsformen weiterhin erlaubt
Erfreut hat hotelleriesuisse zur Kenntnis genommen, dass der Bau neuer Zweitwohnungen für eine wirtschaftliche touristische Nutzung weiterhin erlaubt sein soll. Darunter fallen auch strukturierte Beherbergungsformen wie Hotels und hotelähnliche Residenzen. Voraussetzung ist eine systematische Bewirtschaftung der Wohnungen zu marktüblichen Mietkonditionen. Begrüssenswert ist in diesem Zusammenhang der Verzicht auf eine konkrete Mindestvermietungsdauer. Erleichtert nimmt hotelleriesuisse zur Kenntnis, dass Personalhäuser und andere Wohnungen, die zu Erwerbs- und Ausbildungszwecken belegt sind, nicht unter die Zweitwohnungsdefinition fallen. Ebenso positiv wertet der Verband die Tatsache, dass Baubewilligungen für Zweitwohnungen, die sich auf projektbezogene Sondernutzungspläne beziehen, weiterhin erteilt werden dürfen.

Gezielte flankierende Massnahmen

hotelleriesuisse unterstützt die Haltung des Bundesrates, wonach auch die regionalen Entwicklungen im Auge behalten und bei Bedarf flankierende Massnahmen ergriffen werden müssen. Dafür wird sich der Verband im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses einsetzen. Im Zentrum steht dabei die Stärkung der bewährten tourismus- und regionalpolitischen Förderinstrumente. So wäre es beispielsweise sinnvoll, die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit durch Erweiterung ihres Leistungsauftrags auch auf die Anliegen der Tourismusdestinationen auszurichten und entsprechende Projekte mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) zu koordinieren.

Siehe auch Artikel «Bundesrat verordnet «warme Betten»

www.hotelleriesuisse.ch