Die Buchungsplattform sei kein Feind, schreibt die Association romande des hoteliers (ARH) am Donnerstag in einem Communiqué. Er fordert aber gleich lange Spiesse für alle: «Wettbewerb ist willkommen, solange er fair ist.» Aktuell sei die Gleichbehandlung von Hoteliers und inoffiziellen Gastgebern nicht gewährleistet. Gastgeber auf Airbnb zahlten keine Einkommensteuer, Mehrwertsteuer oder Kurtaxe, moniert die ARH. Auch füllten diese Vermieter keine Ankunftsformulare aus und unterlägen nicht den Brandschutznormen.
Der Verband spricht von einer problematischen Situation. In der Schweiz verfüge Airbnb über mehr als 35'000 Mietimmobilien und fast 95'000 Betten, im Vergleich zur Hotelbranche mit rund 275'000 Betten. Die Entwicklung der letzten zehn Jahre ist «phänomenal», stellt der Verband fest. Die ARH fordert die politischen Behörden der Kantone Waadt, Freiburg, Neuenburg und Jura dazu auf, alle privaten, gewerblichen Gastgeber den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu unterwerfen.
Grosse Konkurrenz
Der Erfolg von Airbnb höre nicht in den Ferienorten in den Alpen und in den grösseren Städten auf, warnt der Verband. Im Kanton Waadt beispielsweise beträgt der Anteil der Airbnb-Betten laut Mitteilung bereits 40 Prozent der Kapazität der traditionellen Hotelbetten. Im Kanton Freiburg sind es 34 Prozent, in Neuenburg 33 Prozent und im Jura 19 Prozent.
Weiter kümmern sich zahlreiche neue Unternehmen bereits um die Gäste, beispielsweise bei der Rezeption oder der Reinigung. Der Verband fragt sich, ob das Personal dieser Unternehmen nach Gesamtarbeitsvertrag entlöhnt wird, den der Hotelier einhalten muss.
Vom Nischenanbieter zum Überflieger
In der gesamten Schweiz mieteten im vergangenen Jahr mehr als 900'000 Gäste eine Unterkunft über Airbnb. Damit verdreifacht sich die Zahl der Gäste in den letzten drei Jahren.
In der Deutschschweiz hat sich das Unternehmen inzwischen mit mehreren Kantonen geeinigt, für die Übernachtungen Kurtaxen einzuziehen. In Zürich, Zug und den beiden Basel zog Airbnb 2018 gut 640'000 Franken an Abgaben ein. In Schaffhausen gilt der Vertrag seit Anfang 2019.
Auch im Kanton Tessin, wo 2018 175'000 Übernachtungen über die Vermittlungsplattform gebucht wurden, ist eine entsprechende Gesetzesänderung geplant. (sda)
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