Nach einem Beschluss von Kanzler Olaf Scholz (SPD) und den Bundesländern vom Freitag müssen Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen, um Zutritt zu bekommen. In einer Reihe von Bundesländern gelten entsprechende 2G-plus-Regeln schon heute, etwa in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und in Hessen zumindest in Corona-Hotspots.
Kürzere Quarantäne
Zudem wird die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter verkürzt und vereinfacht. Ab wann dies genau gelten soll, ist allerdings unklar. Die dafür erforderlichen Änderungen rechtlicher Regelungen würden Bund und Länder «zeitnah» vornehmen. Nach dem Beschluss werden Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen sind oder frisch genesen. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel spätestens nach zehn Tagen enden.
Infizierte und Kontaktpersonen sollen sich aber nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest mit Nachweis «freitesten» können. Damit soll auch die Arbeitsfähigkeit in der kritischen Infrastruktur gesichert werden, also etwa im Gesundheitswesen, bei Polizei oder Feuerwehr.
Nach Angaben der zuständigen Landesbehörden ist Omikron inzwischen in etlichen Bundesländern die vorherrschende Virusvariante. Regional werden Corona-Auflagen teils schon verschärft. (sda/dpa/lm)