Nicole Brändle Schlegel ist Leiterin Arbeit, Bildung, Politik bei HotellerieSuisse
Die Menschen werden erfreulicherweise immer älter und beziehen länger Rente. Weniger erfreulich ist die daraus resultierende finanzielle Schieflage der Altersvorsorge. Unerfreulich sind auch der damit einhergehende Reformstau und die verhärteten politischen Fronten. Umso dringender ist daher unsere Zustimmung zur AHV 21, einer moderaten und ausgewogenen Reform, welche das finanzielle Gleichgewicht der ersten Säule zumindest für die nächsten Jahre sichern soll. Damit dies gelingt, braucht es einerseits, auf der Ausgabenseite, eine Anpassung des Rentenalters – bei gleichzeitiger Flexibilisierung und Abfederung für die Übergangsgeneration – und andererseits, auf der Einnahmenseite, zusätzliche Mittel für die AHV aus der Mehrwertsteuer.
Die Branche ist ein Spezialfall und profitiert von reduzierten MwSt.-Sätzen.
Ein wichtiger Reformschritt besteht in der Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern. Sie entspricht einem zeitgenössischen Rollenbild mit gleichen Rechten und Pflichten, entlastet die AHV jährlich um netto 1,4 Milliarden Franken und ist damit ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung der ersten Säule. Da die Angleichung etappenweise in Schritten von drei Monaten pro Jahr von 64 auf 65 Jahre erfolgt, minimieren sich die Nachteile für einzelne Jahrgänge. Hinzu kommen die Ausgleichsmassnahmen für eine Übergangsgeneration von insgesamt neun Jahrgängen, welche die Sozialverträglichkeit der Reform garantieren. Ebenso wichtig und zeitgemäss ist die Flexibilisierung des Rentenbezugs, welcher den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung trägt und einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht. Anstelle des heute üblichen «ordentlichen Rentenalters» soll der Rentenbezug neu flexibilisiert werden, womit sowohl Frauen als auch Männer in die Lage versetzt werden, sich zwischen 63 und 70 Jahren in AHV und obligatorischer beruflicher Vorsorge pensionieren zu lassen.
Ebenso wichtig und zeitgemäss ist die Flexibilisierung des Rentenbezugs.
Auch unsere Branche leistet konkret einen zusätzlichen Beitrag zur Sicherung unserer Renten. Weiterhin bezahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer anteilsmässig ihre AHV-Beiträge ein. Zusätzlich soll die AHV neu über eine zeitlich unbegrenzte Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes finanziert werden. Diese Erhöhung liegt grundsätzlich bei 0,4 Prozentpunkten. Die Tourismusbranche ist allerdings ein Spezialfall und profitiert von reduzierten Mehrwertsteuersätzen bei der Beherbergung oder beim Einkauf von Nahrungsmitteln – entsprechend beträgt die Erhöhung auf diesen Sondersätzen lediglich 0,1 Prozentpunkte. Diese Sonderbehandlung rechtfertigt sich dadurch, dass sie eine Diskriminierung innerhalb der mehrwertsteuerbefreiten Exportbranchen ausgleicht, welcher der Tourismus aufgrund seiner Standortgebundenheit unterliegt. Die Wahrung dieser Verhältnismässigkeit ist für unsere Branche sehr wichtig und weiterer Grund für ein Ja zur dringenden Reform unseres wichtigsten Sozialwerks.