Die grosse Kammer ist am Dienstag auf eine entsprechende Revision des Entsendegesetzes eingetreten. Der Entscheid fiel mit 104 zu 86 Stimmen bei 4 Enthaltungen. SP, Grüne und die grosse Mehrheit der Mitte-Fraktion kippten mit Stimmen aus der SVP und der FDP den Antrag der Kommissionsmehrheit.
Die Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hatte im Vorfeld der Debatte knapp beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie folgte damit dem Ständerat, der in der Herbstsession mit 25 zu 17 Stimmen nichts von einer bundesrechtlichen Lösung des Problems wissen wollte.
Auftrag des Parlaments
Nun ist wieder die kleine Kammer am Zug. Bleibt sie bei ihrem Entscheid, ist die Vorlage vom Tisch. Tritt sie doch noch auf die Änderung des Entsendegesetzes ein, können die beiden Kammern die Details beraten.
Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin brach im Nationalrat erneut eine Lanze für die Revision. Der Bundesrat habe einen parlamentarischen Auftrag ausgeführt, dass kantonale Mindestlöhne auch für Entsandte gelten müssten. Zudem regle die Revision die Durchsetzungskompetenzen des Bundes.
Neben Genf, Neuenburg, Jura und Tessin, wo bereits ein kantonaler Mindestlohn gilt, hiess die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Stadt im Juni ebenfalls einen Mindestlohn gut.
Hotellerie empfielt die Vorlage zur Ablehnung
Die beiden Verbände HotellerieSuisse und Parahotellerie Schweiz sind der Ansicht, dass es bei der Durchsetzung der kantonalen Mindestlöhne keine nationale Kompetenz brauche und der Vorschlag bestehende sozialpartnerschaftliche Regelungen gefährde.
Der Vollzug und die Durchsetzung sei Sache der Kantone und habe sich auf den Geltungsbereich der Regulierung zu limitieren. Zudem stärke eine nationale Regulierung im Bereich der Entsandten die kantonalen Mindestlöhne, was die Verbände aus grundsätzlichen Überlegungen ablehnen würden. (sda/npa)