Der Bundesrat hat am 18. September die Botschaft zum Covid-Solidarbürgschaftsgesetz verabschiedet. Im Hinblick auf die Parlamentarische Beratung in der Sonder- und Wintersession fordert die Beherbergungsbranche als eine der Hauptbetroffenen der Corona-Krise Anpassungen am Gesetz. In Härtefällen sollen Betriebe ab 2021 von einem zeitnahen Rückzahlungserlass einfacher Covid-Kredite profitieren können, um Investitionsfallen, Konkurse und Massenentlassungen zu verhindern sowie Planungssicherheit zu schaffen.
Die Corona-Pandemie führt in der Beherbergungs- und Tourismusbranche zu historischen Verlusten, welche auch durch das teilweise überdurchschnittlich starke Sommergeschäft nicht zu kompensieren sind. Gesamthaft erzielte die Schweizer Hotellerie im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 43 Prozent weniger Logiernächte gegenüber der Vorjahresperiode.
Besonders hart getroffen wurden städtische Gebiete, welche im Jahresvergleich teilweise Einbussen von mehr als 60 Prozent verzeichnen. In einer Branche mit tiefen Margen und hohen Fixkosten führt diese Situation bereits ab 2021 zu drohenden Konkursen, dem Abbau von Arbeitsplätzen sowie einem Investitionsstau. Auf dem Spiel steht somit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche.
Zeitnahe Krediterlasse entlang klarer Bemessungskriterien gefordert
Im Covid-Solidarbürgschaftsgesetz brauche es zeitnah einen Rückzahlungserlass einfacher Covid-Kredite bei marktfähigen Betrieben in Härtefällen, schreibt der Verband HotellerieSuisse in einer Mitteilung. Dieser soll bereits ab 2021 gelten. Entsprechenden Bemessungskriterien unter Berücksichtigung der Betriebsrechnung sollen dabei Missbräuchen und reiner Strukturerhaltung vorbeugen.
Hotellerie Suisse habe für die Beherbergungsbranche bereits mögliche Kriterien erarbeitet, hält der Verband fest. Eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist oder ein Erlass in zehn Jahren, wie es der Bundesrat vorschlage, sei ungenügend und komme für betroffene Unternehmen zu spät. Laut einer aktuellen Umfragen mussten 55 Prozent der Hotelbetriebe geplante Investitionen infolge der Corona-Pandemie aufschieben oder sogar sistieren.
Justierung verschiedener Instrumente durch das Parlament nötig
Dem Parlament biete sich in der Beratung bis Ende 2020 die Möglichkeit, den Krediterlass mit anderen Härtefallhilfen zu koordinieren sowie Justierungen vorzunehmen, schreibt der Verband weiter. Innerhalb des Covid-Rahmengesetzes ist eine Härtefallunterstützung (Artikel 8a) vorgesehen, die durch Bund und Kantone getragen wird. Noch sind viele Detailfragen offen, was die Anspruchsregelung und die Höhe der Finanzhilfen betrifft.
Für die Beherbergungsbranche sei klar, dass dieses Härtefall-Instrument allein nicht genügen werde, so HotellerieSuisse. Ergänzend sei deshalb ein zeitnaher Rückzahlungserlass im Covid-Solidarbürgschaftsgesetz vorzusehen.
Hotellerie von Mieterlass ausgeschlossen
Die Wichtigkeit des Krediterlasses für die Beherbergungsbranche werde indirekt von einem zweiten Entscheid des Bundesrates untermauert, so der Verband: Im Covid-Geschäftsmietengesetz, dessen Botschaft ebenfalls verabschiedet wurde, sind Hotels vom Begünstigtenkreis ausgeschlossen.
Dies, obwohl die Hotellerie im Frühjahr aufgrund der Pandemiemassnahmen und dem Stillstand der touristischen Wertschöpfungskette eine De-Facto-Schliessung erleiden musste. Soweit kleinere Hotelbetriebe in einem Mietverhältnis stehen, seien ihnen daraus Fixkosten bei gleichzeitigen Tiefsterträgen geblieben, argumentiert HotellerieSuisse. (htr)