Das Tessin verlangt die Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse von Gebirgsregionen und Bergkantonen bei der Umsetzung der neuen Gesetzgebung nach der Annahme der Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» vom 11. März 2012. Die Ausführungsgesetzgebung soll so ausgestaltet werden, dass die Gebirgskantone und Bergregionen nicht benachteiligt werden.
Der Ständerat folgte am Montag seiner vorberatenden Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-SR), welche bereits im Vorfeld entschied, der Initiative keine Folge zu leisten. Diese verwies auf die im August 2012 vom Bundesrat verabschiedete Zweitwohnungsverordnung, wonach eine Umnutzung von Hotelimmobilien, Rustici und Maiensässen in Zweitwohnungen möglich ist.
Mit 18 zu 22 Stimmen übernahm die Kleine Kammer die Argumente ihrer Kommission und hielt fest, dass die anfangs 2013 in Kraft getretene Verordnung die dringendsten Fragen kläre. Es gelte nun vorerst abzuwarten wie der Bundesrat die Punkte der Verordnung in das neue Ausführungsgesetz aufnehme, bevor weitere Gesetzesänderungen – wie es die Standesinitiative verlangt – in die Wege geleitet werden. (npa)