Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK) befasst sich seit Jahren mit dem Thema. Vergangenes Jahr hatte sie eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die eine Deklarationspflicht für Halal- und Koscherfleisch verlangt. Die Reaktionen waren mehrheitlich negativ, weshalb die WBK auf die Gesetzesänderung verzichten will.
Stattdessen möchte sie den Bundesrat beauftragen, eine umfassende Deklarationspflicht für die Schlachtmethode einzuführen. Insbesondere sollen die Konsumentinnen und Konsumenten erfahren, ob das Tier mit oder ohne Betäubung geschlachtet wurde. Nach Angaben der Kommission stehen Bauern, Fleischproduzenten, Tierschutz, Kantonschemiker und mehrere Kantone hinter dieser Forderung.
Trotz der breiten Unterstützung lehnt der Bundesrat die Motion der WBK ab. In seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme schreibt er, bei ausländischen Produkten seien die Informationen zur Betäubung der Schlachttiere nur sehr schwer erhältlich. Zudem sei die Deklaration der Schlachtmethode bei zusammengesetzten oder stark verarbeiteten Lebensmitteln kaum umsetzbar.
Der Bundesrat verweist auf einen Bericht zur obligatorischen Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln, den er derzeit im Auftrag des Parlaments erarbeitet. Dieser werde voraussichtlich vor Mitte Jahr vorliegen, schreibt er. Der Bericht werde für Lebensmittel tierischer Herkunft Kriterien zur Beurteilung enthalten, in welchen Fällen eine obligatorische Deklaration geeignet und realisierbar sei. (sda)