Angesichts des drohenden Gasmangels im kommenden Winter hat der Bundesrat am Mittwoch zwei Verordnungsentwürfe in die Konsultation geschickt. Dabei geht es einerseits um das Verbot, Gas für bestimmte Zwecke zu verwenden, andererseits um eine mögliche Kontingentierung.
Die Verordnungen würden erst im Falle eines schweren Mangels in Kraft gesetzt und müssten dann angepasst werden, betonte die Landesregierung in ihrer Mitteilung. Voraussetzung ist dabei, dass sich das Problem mit Sparappellen und der Umstellung von Zweistoffanlagen von Gas auf Öl nicht lösen lässt.
Der eine Verordnungsentwurf sieht einerseits vor, dass die Verwendung von Gas zum Heizen ungenutzter Gebäude, von Schwimmbädern, Wellness-Anlagen oder Saunen verboten werden könnte. Untersagt werden könnte etwa auch der Betrieb von Heizstrahlern oder das Heizen von Zelten.
Ermöglicht würde dadurch andererseits auch, die Temperatur, auf die Innenräume mit Gas beheizt werden dürfen, auf 19 Grad zu beschränken. Wasser dürfte mit Gasboilern je nach Lage auf höchstens 60 Grad erwärmt werden.
In einem ersten Schritt würde dies laut dem Bund Arbeitsräume betreffen. Die Reduktionen könnten allerdings auch auf Privathaushalte ausgedehnt werden, hiess es.
Der andere Verordnungsentwurf legt zum einen fest, wie Kontingente berechnet würden. Zudem führt er den Begriff der «geschützten Kunden» ein: Haushalte und grundlegende soziale Dienste wie Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Polizei und Feuerwehr, aber auch Wasser- und Energieversorger wären nicht betroffen.
Die von einer Kontingentierung betroffenen Unternehmen hätten die Möglichkeit, nicht genutzte Kontingente über einen Pool miteinander zu handeln.
Kantone, Verbände und weitere interessierte Kreise können nun bis zum 22. September zu den Vorschlägen Stellung nehmen. (sda/stü)
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