Gemäss den Vernehmlassungsunterlagen, welche die Tamedia-Portale am Montagabend publik machten, schlägt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) vor, dass erst am 28. Dezember, also nach Weihnachten, über eine Verschärfung der Massnahmen diskutiert werden soll. Die Dokumente liegen auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.
Schärfere Massnahmen würden demnach nur dann bereits am Freitag diskutiert, wenn die Reproduktionszahl «rasch und stark steigen sollte». Konkret würden Verdoppelungszeiten von zwei Wochen und weniger «einen vertieften Diskussionsbedarf auslösen». Beispielsweise müsste hierfür die Reproduktionszahl (R-Wert) von aktuell 1,13 (Schätzung vom 4. Dezember) auf 1,2 steigen.
Szenario «Restaurantschliessungen»
Geschieht das nicht, will der Bundesrat erst am 28. Dezember die Lage neu beurteilen. Bis dann sollte der R-Wert unter 1 liegen und die Fallzahlen wieder sinken. «Ist dies nicht der Fall und steigen die Zahlen auch Ende Dezember weiter an, sind weitergehende Massnahmen angezeigt», heisst es in den Unterlagen. Angestrebt werden soll ein R-Wert von 0,8 - also eine Halbierung der Fallzahlen alle zwei Wochen.
Konkret gibt es drei Eskalationsstufen. Beträgt der R-Wert am 28. Dezember seit drei Tagen über 1 oder sind die betreuten Intensivpflegebetten zu über 80 Prozent ausgelastet, dann würden gemäss EDI-Vorschlag Gastronomiebetriebe geschlossen. Ausnahmen gäbe beispielsweise noch für Take-away- und Lieferbetriebe sowie Hotelgäste.
Freizeit- und Sportzentren müssten ganz schliessen. Erlaubt wären nur noch Tätigkeiten wie Joggen und Radfahren sowie Gruppentrainings bis maximal fünf Personen draussen. Kultur-, Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen würden ebenfalls geschlossen.
Szenario «Bleiben Sie zu Hause»
Das zweite Massnahmenpaket – bei einem R-Wert über 1,1 oder 85 Prozent Intensivpflegebettenauslastung – sieht zusätzliche Beschränkungen vor. Einkaufsläden und Märkte würden etwa an den Wochenenden geschlossen, unter der Woche gäbe es starke Kapazitätsbeschränkungen.
Risikogruppen würden bei diesem Szenario wie im Frühjahr 2020 spezifisch geschützt – «ohne sie zu diskriminieren». Die Bevölkerung würde explizit dazu aufgerufen, zu Hause zu bleiben.
Szenario «Lockdown»
Beträgt der R-Wert am 28. Dezember über 1,2 oder sind die Intensivbetten um über 90 Prozent ausgelastet, käme das dritte Massnahmenpaket zum Zug – der (Teil-)Lockdown. Läden müssten schliessen. Die Kantone können zu zwei Varianten Stellung beziehen, was die Ausnahmen betrifft.
Variante eins sieht Ausnahmen vor für Geschäfte, deren Umsatz zu mindestens zwei Dritteln aus Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs resultiert. Das Sonntagsverkaufsverbot würde für diese Geschäfte aufgehoben.
Variante zwei sieht Ausnahmen nur für den Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs vor. Geschäfte, die auch andere Produkte anbieten, müssten die entsprechenden Regale abdecken. Das Sonntagsverkaufsverbot würde für diese Geschäfte ebenfalls aufgehoben.
Private Veranstaltungen dürften bei dieser epidemiologischen Lage mit maximal zehn Personen aus zwei Haushalten durchgeführt werden. Im öffentlichen Raum dürften sich nur noch maximal zehn Personen treffen.
Skigebiete nicht direkt betroffen
Gemäss den EDI-Plänen wären personenbezogene Dienstleistungen wie beispielsweise Coiffeure, Tattoostudios, Erotikbetriebe sowie Physiotherapie nicht von den jeweiligen Einschränkungen betroffen.
Sie blieben weiterhin mit entsprechenden Schutzkonzepten gestattet.
Auch nicht Teil der Massnahmenpakete ist die Schliessung der Skigebiete. Es sei Aufgabe der Kantone, Schutzkonzepte nur dann zu bewilligen, wenn die detaillierten Vorgaben in der Verordnung sichergestellt seien, heisst es in den Vernehmlassungsunterlagen.
«Dennoch ist festzuhalten, dass bei der Ergreifung weiterer Bundesmassnahmen auch die Schliessung von Skigebieten durch den Bundesrat geprüft werden muss.» Beispielsweise wäre es laut dem Bund schwierig erklärbar, dass die Skigebiete trotz Ladenschliessungen weiterhin offenbleiben sollten.
Laufende Beurteilung
Die Kantone können sich bis Dienstagabend zu den Vorschlägen des Bundes äussern. Der Bundesrat wird am Freitag darüber beraten.
Gemäss aktuell vorgeschlagenem Zeitplan wird der Bundesrat kurz nach dem Jahreswechsel, am 5. Januar, die epidemiologische Lage erneut beurteilen – und wenn nötig Massnahmen treffen, konkret dann, wenn weiterhin eine Halbierungszeit von über einen Monat Realität ist. Zum Zuge käme ebenfalls eines der drei Massnahmenpakete, mit leicht angepassten Schwellenwerten.
In der ersten Januar-Hälfte will der Bundesrat zudem «einen Plan für das weitere Vorgehen bis zum Frühling 2021 in einem Winter-Massnahmenpaket vorlegen». (sda)