Der Bundesrat hat am Mittwoch die Hilfe bis Mitte September verlängert. Zunächst hatte er die Hilfe ab Anfang Juni gestoppt. Dieser Entscheid stiess bei verschiedenen Akteuren auf Kritik. Parlamentskommissionen sowie die Veranstaltungsbranche gelangten an den Bundesrat.
Nun sollen Selbständigerwerbende länger entschädigt werden, falls sie von den Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen.
Die Betroffenen brauchen keine besonderen Schritte zu unternehmen, die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Auszahlung ihres Corona-Erwerbsersatzes wieder auf, wie der Bundesrat schreibt. Die zusätzlichen Kosten für die Verlängerung und Ausweitung des Corona-Erwerbsersatzes würden auf rund 1 Milliarde Franken geschätzt, bedingten aber keine Bewilligung eines zusätzlichen Kredits.
Umgang mit Härtefällen in Corona-Krise prüfen
Der Bundesrat gab am Mittwoch ebenfalls bekannt, Härtefälle genauer anzuschauen. Denn nicht alle Branchen und Unternehmen würden sich in der Corona-Krise genügend vom Bundesrat unterstützt fühlen.
Er hat Prüfaufträge an das Bundesamt für Kultur (BAK), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erteilt. Danach will er entscheiden, «ob es in der Wirtschaft Härtefälle gibt». Vorschläge für konkrete Massnahmen sollen laut dem Bundesrat bis Ende August 2020 vorliegen. (sda)