Seit dem Frühjahr 2020 folgt die Nutzung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) der Entwicklung der epidemiologischen Lage und der behördlichen Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Wegen der fortzu geltenden nationalen Massnahmen bleibt die Nachfrage nach KAE weiterhin hoch. Der Bundesrat rechnet mit einem starken Einsatz von Kurzarbeit über den 31. März 2021 hinaus.
Deshalb will er das vereinfachte Verfahren um drei Monate verlängern. Damit können die Unternehmen und die Durchführungsstellen weiterhin entlastet werden, heisst es in einer Mitteilung des Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens bedingt, dass die Mehrstunden, die sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, weiterhin nicht abgezogen werden, und das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen weiterhin nicht an die KAE angerechnet wird.
Karenzzeit bleibt länger aufgehoben
Die Aufhebung der gesetzlichen Wartefrist, die Karenzzeit, wird ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Diese Massnahme hatte der Bundesrat ursprünglich im Januar 2021 gestützt auf das Covid-19-Gesetz ergriffen. Mit der Aufhebung der Karenzzeit, die einen Selbstbehalt der Arbeitgeber darstellt, wird laut WBF eine Hürde für den Einsatz von KAE abgebaut, die Liquidität der Unternehmen in Kurzarbeit verbessert und somit die Wahrscheinlichkeit von Entlassungen zusätzlich reduziert. Aufgrund der gegenwärtigen Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit sei daher auch eine Verlängerung dieser Massnahme gerechtfertigt.
Der Bundesrat geht nach derzeitigen Schätzungen davon aus, dass die Ausgaben für Kurzarbeit rund 6 Milliarden Franken betragen, die nun beschlossenen Verordnungsänderungen eingerechnet. Dass die Karenzzeit während weiteren drei Monaten entfällt, führt zu zusätzlichen Kosten von rund 114 Millionen Franken.
Die dreimonatigen Verlängerungen der beiden Massnahmen treten am 1. April 2021 in Kraft. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung nach Konsultationen mit dem Parlament, den Sozialpartnern und den Kantonen beschlossen. (htr/npa)