Der Bundesrat will keinen tieferen Mehrwertsteuer-Sondersatz mehr für die Hotellerie. Er lehnt Forderungen aus dem Parlament nach einer weiteren Verlängerung über das Jahr 2027 hinaus ab. [RELATED]

Den Sondersatz von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen gibt es seit 1996. Eingeführt wurde er als vorübergehende Massnahme zur Stützung der kriselnden Hotelbranche. Inzwischen wurde der Sondersatz sechsmal verlängert, das letzte Mal bis 2027.

Positive Entwicklung des Tourismus
Der Bundesrat begründet sein Nein mit der positiven Entwicklung des Tourismus. Die Zahl der Logiernächte sei im vergangenen Jahr auf einen neuen Höchststand von fast 42 Millionen gestiegen, schreibt er in seiner veröffentlichten Stellungnahme. Die Aussichten für den Tourismus seien zudem positiv.

Müssten Beherbergungsbetriebe Mehrwertsteuer nach Normalsatz - heute 8,1 Prozent - bezahlen, brächte das dem Bund zusätzliche 270 Millionen Franken im Jahr ein, schreibt der Bundesrat. Bei einer Verlängerung des Sondersatzes müsste dieser Betrag ab 2028 kompensiert werden.

Planungssicherheit für Hotelleriebetriebe
Die Forderung, den Sondersatz zu verlängern, haben im Nationalrat der Walliser Mitte-Politiker Philipp Matthias Bregy und im Ständerat die St. Galler SVP-Politikerin Esther Friedli mit je einer Motion gestellt. In beiden Räten unterstützen Mitglieder von SVP, FDP und Mitte die Motionen. Als Nächstes entscheiden die beiden Kammern darüber.

Die Motionen werden mit der Planungssicherheit für die Hotelleriebetriebe begründet. Eine definitive Festlegung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen schaffe Planungssicherheit. Angesichts des Anteils an ausländischen Gästen sei der Tourismus eine Exportbranche, erbringe seine Leistungen aber im Inland. (keystone-sda)