HotellerieSuisse begrüsst die Schaffung von mehr Planungssicherheit bei den Öffnungsetappen, die Verbesserungen innerhalb der Kurzarbeitsentschädigung sowie die Klärung von Zuständigkeiten bezüglich der Härtefallhilfen. Gleichzeitig bleiben gemäss dem Verband im Bereich der wirtschaftlichen Unterstützung noch wesentliche Fragen offen, die nun dringend zugunsten der schwer getroffenen Beherbergungsbranche geklärt werden müssen.
Aufgrund systembedingt schmaler Margen und Reserven fordert die Branche zudem weiterhin eine Senkung der Verlustgrenze für den Härtefallanspruch von 40 auf 30 Prozent, die das Parlament in der Frühjahressession vornehmen sollte.
Wichtige Fragen bleiben in der Verordnung zu klären
Erfreulich ist laut HotellerieSuisse die vorgenommene Klärung von Zuständigkeiten bei Härtefallgesuchen von Unternehmen mit mehreren Niederlassungen. Diese sollen am Hauptsitzkanton abgewickelt und vom Bund finanziert werden. In der Verordnung müsse jedoch zwingend ermöglicht werden, dass Hotelunternehmen für einzelne Niederlassungen und nicht nur für das Gesamtunternehmen entschädigt werden.
Ebenfalls seien die Maximalbeiträge zu erhöhen, ohne dass restriktive Sanierungsbedingungen gestellt werden. Den betroffenen Unternehmen fehlen die Eigenmittel, während Investoren unter derzeitigen Bedingungen nicht bereit sind, Mittel einzuschiessen. Auch in normalen Zeiten kämpfe die Hotellerie mit dem Erhalt der Investitionsfähigkeit – ein Problem, das sich mit der Corona-Krise noch einmal massiv verschärft hat.
Die Branche stehe aufgrund unverschuldeter Verluste vor riesigen Herausforderungen, die sie nicht alleine stemmen könne. Von den geforderten Verbesserungen der Härtefallregelung würden nicht nur die Beherbergungsunternehmen, sondern mit ihnen auch Tausende von Mitarbeitenden und die regionale Wirtschaft profitieren.
Verbesserungen der Kurzarbeitsentschädigung und erste Öffnungsschritte
Mit der Erhöhung des Budgetrahmens zur Krisenbewältigung ermöglicht der Bundesrat eine Ausdehnung des Härtefallprogramms und Verbesserungen innerhalb der Kurzarbeitsentschädigung. HotellerieSuisse begrüsst die vorgenommenen Erleichterungen bei der Kurzarbeit als wichtiges Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Der Verband unterstützt im Grundsatz ebenfalls den bundesrätlichen Plan bezüglich Öffnungsschritten, damit den Betrieben mehr Planungssicherheit gewährt werden kann.
«Eine möglichst rasche Wiedereröffnung der Restauration im Aussenbereich sollte nun folgen, um den Unternehmen wieder wirtschaftliche Perspektiven zu bieten», sagt Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse. Gerade auch die Hotellerie leide stark unter dem Verbot, externe Gäste bewirtschaften zu können, da diese bis zu 80 Prozent zum Restaurationsumsatz beitragen. Ausserdem sollen Seminare und Schulungen, bei denen Abstände und Maskentragen gewährleistet sind, schnellstmöglich wieder erlaubt sein.
Teststrategie flächendeckend auf Hotels ausdehnen
Seit langem fordert HotellerieSuisse zudem eine Ausdehnung der Teststrategie auf Hotelgäste und Mitarbeitende. Auf kantonaler Ebene müssten mehr Anstrengungen unternommen werden, damit Anspruch und Realität baldmöglichst übereinstimmen.
Insbesondere seien bei personenbezogenen Branchen wie der Hotellerie kostenlose, flächendeckende und regelmässige Tests parallel zur Impfstrategie durchzuführen. So könnten Übertragungsketten nachhaltig unterbrochen und kontrollierte Öffnungen dauerhaft ermöglicht werden, bis die Bevölkerung im In- und Ausland durchgeimpft sei, hält der Verband fest.
«Lichtblick aber keine Kehrtwende»
Aus Sicht des Arbeitgeberverbands sind die vom Bundesrat angekündigten Lockerungen für die Wirtschaft ein Lichtblick, aber keine Kehrtwende. Dafür sei eine kohärente Politik notwendig, welche die Schäden des Lockdowns auf Volksgesundheit und Wirtschaft umfassend einbeziehe.
Economiesuisse begrüsste, dass der Bundesrat bei seiner Öffnungsstrategie neben den Infektionszahlen auch die zunehmende Immunität der Bevölkerung berücksichtigen will. Je mehr Menschen geimpft seien, desto mehr Freiheiten könnten wieder gewährt werden.
Kein Verständnis hat Economiesuisse für den Entscheid der Landesregierung, die Homeoffice-Pflicht nicht in eine Empfehlung umzuwandeln. Ebenso bestehe kein Grund, Restaurants im Aussenbereich nicht vor dem 1. April zu öffnen.
«Mutlose Haltung»
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) wirft dem Bundesrat eine zögerliche und mutlose Haltung vor. Er bekräftigte seine Forderung nach einer vollständigen Öffnung per 1. März, flankiert mit der Ausweitung von Tests, der Intensivierung der Impfkampagne und des Contact-Tracings sowie der Anwendung der Schutzkonzepte.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsste, dass der Bundesrat mit der schrittweisen Öffnung die Verlängerung einiger Stützmassnahmen ankündigte, um weitere Kaufkraftverluste und Stellenabbau zu vermeiden.
Die skizzierte Strategie müsse aber durch Massnahmen zur Einkommensstützung und Arbeitsplatzsicherung ergänzt werden. Insbesondere in der Kultur brauche es ab März breiteren und vereinfachten Zugang zu Unterstützung. Für den Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse gehen die Beschlüsse des Bundesrates in die richtige Richtung.
Gastgewerbe sieht sich zu Unrecht benachteiligt
Das Gastgewerbe sieht sich zu Unrecht benachteiligt. Es gebe keinen Grund, weshalb Restaurants bis mindestens 1. April geschlossen bleiben müssten, teilte Gastrosuisse mit. Bisher gebe es keinen Nachweis, dass die Restaurants ein Ansteckungsherd seien. Im Gegenteil: Die Schutzkonzepte der Gastronomie funktionierten.
Der Schweizer Tourismus wird auch im März 2021 kaum mit Erholung rechnen können, wie der Tourismus-Verband mitteilte. Mit der Lockerungsstrategie des Bundesrats blieben die Perspektiven für die verbleibende Wintersaison aufgrund der weiterhin geschlossenen Restaurants düster. Der Verband nahm positiv zur Kenntnis, dass die Härtefallhilfen weiter aufgestockt werden. (htr sda og)