Der Entscheid in der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) fiel mit 8 zu 5 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Eine Mehrheit der Kommission argumentierte, dass mit dem vorliegenden Covid-19-Geschäftsmietegesetz rückwirkend in private Vertragsverhältnisse eingegriffen würde.
Die nun vorliegende Lösung würde ausserdem zu Rechtsunsicherheit führen und der unterschiedlichen Betroffenheit der einzelnen Betriebe nicht Rechnung tragen. Zuvor hatte bereits die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) ihrem Rat empfohlen, nicht auf das Geschäft einzutreten.
Im Sommer sprach sich das Parlament noch für einen Mieterlass aus. Der Bundesrat war im Juni durch zwei identische Motionen von National- und Ständerat beauftragt worden, die Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
40 statt 100 Prozent der Mietkosten
Das Covid-19-Geschäftsmietegesetz sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter, die im Frühjahr von einer Schliessung oder starken Einschränkung betroffen waren, für die Zeit vom 17. März bis 21. Juni 2020 nur 40 Prozent des Mietzinses bezahlen müssen. 60 Prozent sollen zulasten der Vermieterinnen und Vermieter gehen.
Vom Gesetz ausgenommen sind Fälle, bei denen sich die Vertragsparteien ausdrücklich und einvernehmlich einigen konnten. Das Geschäft wird in der kommenden Wintersession von beiden Räten behandelt. (sda)