Heute nutzen ausländische Lieferanten ihre Marktmacht aus, um einen Schweiz-Zuschlag durchzusetzen. Dem wollen die Initianten der Fair-Preis-Initiative einen Riegel schieben. Der Bund soll verpflichtet werden, das Kartellgesetz zu verschärfen. Der faktische Beschaffungszwang von überteuerten Waren und Dienstleistungen soll aufgehoben werden. Fehlbare Firmen sollen im In- und im Ausland eingeklagt werden können. Künftig sollen nicht nur marktbeherrschende Unternehmen einem Missbrauchsverbot unterstehen, sondern auch «relativ marktmächtige». Ein solcher Ansatz würde nicht nur für ausländische, sondern auch inländische Unternehmen und Geschäftsbeziehungen gelten.
Das geht dem Bundesrat zu weit. Seiner Ansicht nach gefährdet die Initiative damit die Rechtssicherheit, die Wirtschaftsfreiheit und letztlich Arbeitsplätze. Die «relative Marktmacht» hält er aber für einen tauglichen Ansatzpunkt für einen indirekten Gegenvorschlag. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sollen die Abnehmer grundsätzlich auch Waren und Dienstleistungen im Ausland zu dortigen Preisen und Geschäftsbedingungen beziehen dürfen. Ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind, muss gemäss Bundesrat im Einzelfall entschieden werden.
Kontrollen und Regulierungen
Die Pläne des Bundesrates werden in der Vernehmlassung, die am Donnerstag zu Ende gegangen ist, kontrovers beurteilt. Für die FDP geht der indirekte Gegenvorschlag immer noch deutlich zu weit. Es bestünden heute schon Instrumente gegen den Missbrauch von Marktmarkt, ruft die Partei in Erinnerung. Auch kritisiert sie den Eingriff in die Preisgestaltung, der dem liberalen Grundsatz des freien Wettbewerbs widerspreche.
Ähnlich argumentiert die SVP. Statt mehr Wettbewerb brächten Initiative wie Gegenvorschlag vor allem eines: mehr zentralistische Kontrollen und Regulierungen für das Gewerbe. Wettbewerbsbehörden und Gerichte würden faktisch zu «Preiskontrollstellen», warnt die Partei.
Initianten gehen mit Bundesrat hart ins Gericht
Gute Noten erhält der Bundesrat von der CVP. Mit der vorgeschlagenen, begrenzten Einführung der relativen Marktmacht werde die Diskriminierung von Schweizer Konsumenten anerkannt und aktiv bekämpft. Die Partei erwartet nun aber, dass die Initianten ihr Volksbegehren zurückziehen. Ob das geschieht, ist fraglich. Die Initianten lassen am Gegenvorschlag kein gutes Haar. Dieser sei mehr ein Papiertiger als ein ernstzunehmendes Bekenntnis zu fairen Wettbewerbspreisen, kritisiert der Verein «Stopp der Hochpreisinsel - für faire Preise». Er fordert von Bundesrat und Parlament Nachbesserungen.
Ähnlich argumentiert die SP. Sie unterstützt zwar die Stossrichtung des Gegenvorschlages. Allerdings grenze der Bundesrat das Konzept der relativen Marktmacht zu stark ein, argumentiert sie. Das führe dazu, dass Unternehmen, die nicht im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind, von der neuen Regelung nicht profitieren könnten.
Umstrittenes Geoblocking
Umstritten ist auch der Entscheid des Bundesrates, nicht in den Online-Handel einzugreifen. Die Initiative fordert ein grundsätzliches Verbot des privaten Geoblockings, das den Einkauf auf ausländischen Seiten unterbindet. Die SP kann zwar die Bedenken über ein grundsätzliches Verbot nachvollziehen. Angesichts des boomenden Online-Handels brauche es jedoch Massnahmen, um einen diskriminierungsfreien Einkauf über diesen Kanal sicherzustellen. Die Partei schlägt vor, ein Verbot bilateral mit betroffenen Ländern zu regeln.
Auch für die CVP ist ein Verzicht auf ein Verbot nicht nachvollziehbar. Der ungerechtfertigten Diskriminierung von Schweizer Konsumenten durch Geoblocking müsse endlich ein Riegel geschoben werden. Der Partei schwebt eine auf die internationalen Entwicklungen abgestimmte Lösung vor. Erfreut zeigt sich dagegen die SVP. Ein unilateral beschlossenes Verbot von Geoblocking wäre nur schwer durchsetzbar gewesen, schreibt die Partei. (sda)