Das Hauptrisiko liege in der Selbstdeklaration, sagte EFK-Direktor Michel Huissoud am Mittwoch auf Anfrage zu einem Bericht der Tamedia-Zeitungen. Wer einen Kredit bis zu 500'000 Franken beantrage, müsse lediglich ein Formular ausfüllen. Die Richtigkeit der Angaben werde von der Bank nicht überprüft.
Die Möglichkeiten für Missbrauch sind laut Huissoud vielfältig. Zum Beispiel muss der Kreditnehmer unterschrieben, dass er nur bei einer einzigen Bank einen Kredit beantragt hat und er weder vom Bundesamt für Sport noch vom Bundesamt für Kultur ein Darlehen erhalten hat.
Das kann aber zum Zeitpunkt der Vergabe ebenso wenig überprüft werden wie der Grund für die Notlage, die Angaben zum Umsatz oder bezüglich hängiger Konkurs- oder Nachlassverfahren. Der Kredit darf nämlich höchstens 10 Prozent des Jahresumsatzes betragen und nur an grundsätzlich solvente Unternehmen vergeben werden. «Im schlimmsten Fall könnte der Kreditnehmer in allen Punkten fehlerhafte Angaben machen», sagte Huissoud.
Ist der Kredit erst einmal ausgezahlt, ist die weitere Kontrolle erst recht schwierig. Der Unternehmer könnte das Geld für andere Zwecke als zur Überbrückung eines Engpasses benutzen. Auch die Vorschrift, dass keine älteren Darlehen zurückgezahlt oder Dividenden ausgeschüttet werden dürfen, ist kaum zu überprüfen.
Die EFK will trotzdem daher möglichst schnell allfällige Problemfälle identifizieren. Huissoud kündigte an, dass die Angaben der Selbstdeklarationen durch die EFK mit verfügbaren Informationen abgeglichen würden. Das betrifft die Konkurse oder doppelte Anträge, aber auch den Vergleich mit den bei der Mehrwertsteuer-Abrechnung angegebenen Umsätzen.
Ziel sei es, Missbrauch frühzeitig zu erkennen und nicht erst dann, wenn keine Rückerstattung mehr möglich sei, sagte der EFK-Direktor.
Für falsche Angaben droht eine Busse von bis zu 100'000 Franken. Vorbehalten sind schwerere Straftaten wie etwa Betrug oder Urkundenfälschung, die mit Gefängnis bestraft werden können. (sda)