Der Bundesrat geht davon aus, dass die Volksinitiative «Schluss mit der MwSt- Diskriminierung des Gastgewerbes» nur mit einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurants-Speisen umgesetzt werden könnte. Da dies zu Steuerausfällen von bis zu 750 Millionen Franken führen würde, lehnt der Bundesrat die Initiative ab.
Nach langer Vorberatung hat sich auch die vorberatende Wirtschaftskommission dieser Haltung angeschlossen: Sie will die Initiative ebenfalls ablehnen, und zwar ohne Gegenvorschlag.
Dennoch steht im Rat auch ein Gegenvorschlag zur Debatte, den ursprünglich die Kommission ausgearbeitet, danach aber verworfen hat. Der Gegenvorschlag würde Nahrungsmittel grundsätzlich danach unterscheiden, ob sie warm oder kalt verkauft werden.
Warme Speisen würden zum Normalsatz besteuert, kalte zum reduzierten Satz. Wenn kalte Speisen vor Ort konsumiert werden können, würde für sie aber auch der Normalsatz gelten.
Die Gleichbehandlung von Restaurants und Take-Aways wäre damit auch erreicht.Allerdings würde wohl die Abgrenzung grössere Probleme verursachen. In der Vernehmlassung zeigte sich kaum jemand überzeugt vom Plan, worauf die Kommission darauf verzichtete.
Für Restaurants gilt heute der Normalsatz von 8 Prozent. Take-Away-Speisen werden heute wie der Kauf von Nahrungsmitteln privilegiert. Für sie kommt der reduzierte Satz von 2,5 Prozent zur Anwendung. (av/sda)