«Zuger Kirschtorte», «Bündnerfleisch» oder «Tête de Moine»: Geografische Angaben in Schweizer Marken sollen künftig einfacher und in mehreren Staaten gleichzeitig geschützt werden können. Heute müssen Schweizer Produzenten für den Schutz ihrer geografischen Angabe in jedem Staat einen separaten Antrag stellen.
In Zeiten einer starken Marktliberalisierung seien Schweizer Marken noch stärker zu schützen, sagte Ständerat Hannes Germann (SVP/SH) für die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Alle schweizerischen geografischen Angaben wie «Swiss Watches» könnten so weitgehend geschützt werden. Das Verfahren sei unkompliziert und
kostengünstig: Ein Antrag genüge für den Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten des Abkommens.
Justizministerin Karin Keller-Sutter hielt fest, dass der Erfolg von Produkten mit geografischen Angaben auch im Ausland geschützt werden müsse. Die Qualität dieser Produkte sichere tausende Arbeitsplätze in der Schweiz.
Die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens ist ein völkerrechtlicher Vertrag der Weltorganisation für Geistiges Eigentum. Auch Frankreich, Italien, die Europäische Union und asiatische Staaten haben das Lissabonner Abkommen ratifiziert.
Stimmt auch der Nationalrat als Zweitrat dem Vertrag zu, wird das Schweizer Markenschutzgesetz um einige Punkte ergänzt, zum Beispiel bei den Richtlinien zu den internationalen Registrierungen. (sda)