Eine Quarantäne unabhängig von der epidemiologischen Lage am Herkunftsort beurteilt der Glarner Regierungsrat als unverhältnismässig, wie er am Dienstag in einer Mitteilung schreibt.
Davon abgesehen ist die Regierung mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich des internationalen Personenverkehrs grundsätzlich einverstanden, heisst es weiter. So sollen nicht gegen Corona immunisierte bei der Einreise in die Schweiz ein negatives Testergebnis vorlegen müssen und vier bis sieben Tage später ein weiteres.
Der Regierungsrat gibt aber zu bedenken, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen bei den Kantonen einen erheblichen Aufwand verursachen würden. Dieser sei in Ferienzeiten kaum zu bewältigen oder nur stark verzögert.
Zwei Varianten
Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Bei der ersten Variante müssen nicht geimpfte oder genesene Personen bei der Einreise in die Schweiz einen negativen Test vorweisen – egal woher sie kommen. Nach vier bis sieben Tagen muss ein zweiter Test gemacht werden. Das Resultat dieses zweiten Tests muss an die Kantonsbehörden übermittelt werden. Die Kosten für beide PCR-Tests müssen selbst bezahlt werden.[RELATED]
Bei der zweiten Variante müssen nicht geimpfte oder genesene Personen ebenfalls bei der Einreise in die Schweiz einen negativen PCR-Test vorweisen, den sie selbst bezahlen. Nach der Einreise sollen diese Personen jedoch für zehn Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen selbstbezahlten PCR-Test aufgehoben werden. (sda/npa)