Zur Bundesratssitzung vom Freitagvormittag (3. Dezember 2021) fand eine Medienkonferenz statt. Gesundheitsminister Alain Berset informierte über die folgenden neuen Massnahmen des Bundesrats zum Coronavirus. Sie gelten ab dem 4. Dezember:


Massnahmen im Inland  im Überblick

  • Die Zertifikatspflicht wird auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet.

  • Bei Veranstaltungen im Freien gilt die Zertifikatspflicht bereits ab 300 statt ab tausend Personen.

  • Bei privaten Treffen gilt ab elf Personen die «dringliche Empfehlung», das Zertifikat einzusetzen.

  • Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Neu gilt sie drinnen überall dort, wo auch die Zertifikatspflicht gilt. Ausgenommen sind private Treffen.

  • Wo Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen: Im Restaurant und in Clubs wird eine Sitzpflicht beim Essen und Trinken erlassen, bei Sport- und Kulturaktivitäten wie etwa Hallentrainings oder Chorproben müssen Kontaktdaten erhoben werden.

  • Explizit sieht der Bundesrat die Anwendung der 2G-Regel vor: Alle öffentlichen Einrichtungen, für welche die Zertifikatspflicht gilt, dürfen den Zugang auf Geimpfte und Genesene beschränken. Im Gegenzug darf auf die Maskenpflicht verzichtet werden.

  • Analog kann die 2G-Regel auch bei allen Veranstaltungen drinnen oder im Freien angewandt werden.

  • Am Arbeitsplatz gilt eine dringliche Homeoffice-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitenden in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten

  • Die Gültigkeitsdauer der Testzertifikate wird verkürzt: ein Antigen-Schnelltest noch 24 statt 48 Stunden. Ein PCR-Test ist nach wie vor 72 Stunden gültig.

  • Die Kapazitätsbeschränkungen für Innenräume werden mangels gesetzlicher Grundlage aufgehoben.

  • Verzichtet hat der Bundesrat nach Kritik aus den Kantonen auf eine Testpflicht an Schulen. Ursprünglich wollte er, dass alle obligatorischen Schulen und die Schulen der Sekundarstufe II repetitive Tests anbieten müssen.


Einreisebestimmungen im Überblick

  • Ab Samstag werden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen.

  • Alle Personen, auch Geimpfte und Genesene, müssen vor der Einreise einen PCR-Test machen lassen.

  • Alle Personen müssen sich zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise einem PCR- oder Antigen-Test unterziehen.

  • Einreisende müssen die Testkosten selbst tragen.

  • Ungeimpfte Personen dürfen aus Risikoländern oder -regionen ausserhalb des Schengen-Raums zu privaten Zwecken nur noch in Härtefällen einreisen. Betroffen sind namentlich Besuche oder touristische Reisen.

  • Einreisende aus Grenzregionen sind von der neuen Testpflicht ausgenommen.