Der Bundesrat schlägt im indirekten Gegenvorschlag der «Fair-Preis»- Initiative eine mögliche Umsetzung der Motion Bischof «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» vor. Diese «sachfremde» Verknüpfung lehnen die Verbände hotelleriesuisse und Gastrosuisse dezidiert ab, wie sie in einer gemeinsamen Mitteilung schreiben.
Die «Fair-Preis»- Initiative kämpft gegen schädliche «Schweiz-Zuschläge» auf importierte Produkte, wohingegen die Motion Bischof mit dem Verbot der Paritätsklauseln die Preissetzungsfreiheit der Schweizer Beherbergung in Zukunft sicherstellen will, so die Verbände.
Sie halten fest, dass es dem Hotelier heutzutage nämlich aufgrund der Vorgaben von den OTA nicht erlaubt, die Preise auf allen Vertriebskanälen frei zu bestimmen. Somit wird der Wettbewerb im Online-Buchungsbereich massiv behindert. Dabei steht die Vermittlungsprovision – wie vom Bundesrat behauptet – nicht im Vordergrund, betonen die Verbände.
Entscheidend in der politischen Diskussion sei vielmehr der Wille, den grossen Standortnachteil gegenüber dem Ausland zu beseitigen. Schliesslich hätten seit 2015 die wichtigsten Mitbewerber der Schweizer Beherbergung – Frankreich, Italien, Österreich und Deutschland – die Paritätsklauseln bereits verboten.
Im vergangenen Juli hat nun auch das belgische Parlament diese Einschränkungen in die Preissetzungsfreiheit mit einstimmigem Beschluss unterbunden. Weiter hat der Schwedische Gerichtshof für Patente und Märkte in Stockholm ebenfalls im Juli erstinstanzlich entschieden, dass Ratenparitätsklauseln von OTA gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstossen.
Mit seinem Vorschlag, die Motion in den indirekten Gegenvorschlag einzubinden, setze der Bundesrat den Willen des Parlaments nicht um. Die beiden Verbände fordern, aufgrund dieser internationalen Entwicklungen, dass der Bundesrat eine «griffige und zielgerichtete Umsetzung» der Motion Bischof entwickeln und die Motion gemäss parlamentarischem Auftrag erfüllen müsse.
National- und Ständerat hatten einem Verbot von Preisparitätsklauseln in der Schweiz im vergangenen Jahr zugestimmt. Der Bundesrat und die Bundesverwaltung wurden beauftragt die Ausarbeitung der entsprechenden Gesetzesänderungen binnen zweier Jahre vorzunehmen. (htr)