Der Bundesrat stellte am Mittwoch zwei Varianten zur Diskussion: Bei der ersten würden alle Schutzmassnahmen inklusive Maskenpflicht bereits am 17. Februar fallen. Bei der zweiten Variante gäbe es am 17. Februar erste Lockerungen, während einige Massnahmen – darunter die Maskenpflicht – noch bestehen blieben.
Mit 12 zu 10 Stimmen und bei 3 Enthaltungen sprach sich die SGK-N für die zweite Variante aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Bundesrat will am 16. Februar über die weiteren Öffnungen entscheiden, auf Grund der epidemiologischen Lage.[RELATED]
Sollten die Viren weiterhin stark zirkulieren, sollen nach die Masken noch nicht überall fallen. Mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen präzisierte die Kommission, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Heimen und auch in Spitälern bei «sehr hoher Virenzirkulation» vorerst beibehalten werden soll.
Der Grenzverkehr soll in Pandemiezeiten nicht mehr ganz zum Erliegen kommen. Grenzgängerinnen, Grenzgänger und Menschen mit persönlichen, familiären und beruflichen Bindungen im Grenzgebiet sollen weiterhin passieren können. Die SGK-N empfiehlt ein Ja zu einer entsprechenden Motion von Ständerätin Eva Herzog (SP/BS).
Der vom Ständerat angenommene Vorstoss verlangt eine Anpassung des Epidemiengesetzes. Der Bundesrat beantragt ein Nein. (sda/npa)