Der Bundesrat rechnet in den kommenden Tagen und Wochen mit einer dritten Corona-Welle. «Je höher sie wird, desto länger dauert sie», sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Freitag vor den Bundeshausmedien.
«Die Situation ist nicht so, wie wir uns das wünschen», so der Gesundheitsminister. Die Fallzahlen stagnierten seit mehreren Wochen, zuletzt seien sie gestiegen. Derzeit befänden sie sich rund 20 Prozent über dem Niveau der Vorwoche. In den Nachbarländern seien ähnliche Entwicklungen zu beobachten.
Die Modelle der wissenschaftlichen Taskforce zeigen es laut Berset eindeutig: «Eine dritte Welle wird kommen, wir wissen aber nicht, wie stark sie sein wird.» Die Lage bleibe unsicher und fragil. «Der Bundesrat orientiert sich bei seinem Entscheid an Richtwerten», hält er fest. Derzeit sind drei der vier Richtwerte, die der Bundesrat für einen weiteren Öffnungsschritt definierte, nicht erfüllt.
Ob die epidemiologische Lage eine Lockerung der Massnahmen am 22. März erlaube, sei für den Bundesrat noch offen. Entschieden werden soll in einer Woche – am 19. März. Nichtsdestotrotz hält der Bundesrat sein Versprechen und schickt die Lockerungen, die in einem zweiten Öffnungsschritt in Kraft treten würden, bei den Kantonen in die Vernehmlassung.
Nur Restaurant-Terrassen dürfen öffnen
Gemäss dem Öffnungsplan sollen Gastro-, Freizeit-, Kultur- und Sportbetriebe eingeschränkt wieder öffnen können. Restaurants sollen nur ihre Terrassen bewirtschaften können. Anders als vom Gastronomieverband gefordert, bleibt der Innenbereich bei einem zweiten Öffnungsschritt geschlossen. Pro Tisch wären draussen vier Personen erlaubt, und alle Gäste müssten ihre Kontaktdaten angeben. Bars und Diskotheken sollen geschlossen bleiben.
Gesundheitsminister Alain Berset bedauert, dass er der Gastrobranche und der Eventbranche im Moment keine verlässlichen Perspektiven anbieten kann. Es wäre jedoch unehrlich, solche voreilig zu äussern, «wenn wir nicht wissen, ob wir sie einhalten können», so Berset.
«Wir würden gerne schneller öffnen», sagte der Gesundheitsminister. Aber es brauche klare Hinweise und Tendenzen, dass sich die epidemiologische Lage einigermassen zweifelsfrei in die richtige Richtung entwickle. Das sei im Moment einfach nicht der Fall.
Mit der Öffnung der Terrassen als nächstem Zwischenschritt könne der Bundesrat immerhin auch der Gastronomie eine gewisse Aussicht anbieten, und dies, ohne dann gleich an der finanziellen Unterstützung herumzuschrauben. Diese werde fortgeführt, egal ob ein Restaurantbetreiber seine Terrasse zum gegebenen Zeitpunkt öffne oder nicht, so Berset.[RELATED]
Der Bundesrat will zudem die Fünf-Personen-Regel für private Treffen in Innenräumen aufheben. Neu dürften sich zehn Personen treffen. Es wird weiterhin empfohlen, Zusammenkünfte auf wenige Haushalte zu beschränken.
Fitnesscenter und Singen im Chor
Nachdem in einem ersten Öffnungsschritt Kinder und Jugendliche wieder am Breitensport teilnehmen konnten, sollen auch die Auflagen für Erwachsene gelockert werden. Sportliche und kulturelle Aktivitäten sollen auf 15 Personen beschränkt werden. Draussen gälte eine Maskenpflicht oder die Abstandsregel – in Innenräumen beides. Sportarten mit Körperkontakt und Wettkämpfe blieben verboten.
Bei der Maskenpflicht wären Ausnahmen vorgesehen: Im Fitnesscenter dürfte das Ausdauertraining ohne Maske absolviert werden, und auch das Singen im Chor soll wieder möglich sein. Geschlossen blieben hingegen die Schwimmbäder und Wellnesscenter. Analog zu den Läden und Museen dürften auch Zoos, botanische Gärten und andere Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe vollständig öffnen.
Veranstaltungen mit bis zu 150 Personen
Neu sollen auch Veranstaltungen mit Publikum wieder möglich sein. Es gälte jedoch für alle Veranstaltungen eine Masken- und Sitzpflicht. Im Freien wäre die Besucherzahl auf maximal 150 Personen beschränkt – in Innenräumen auf fünfzig Personen.
Schliesslich kommt der Bundesrat eine Forderung der Studierenden und Hochschulen nach und sieht in dem zweiten Öffnungsschritt die Wiedereinführung des Präsenzunterrichts vor – allerdings in sehr kleinem Rahmen. Die Obergrenze von 15 Personen müsste auch bei den Lehrveranstaltungen eingehalten werden. (sda/htr/npa)