Wird die Veranstaltung zwischen dem 1. August 2021 und dem 30. April 2022 wegen der epidemiologischen Lage abgesagt, verschoben oder im Umfang reduziert, helfen Kanton und Bund, schrieb der Kanton Graubünden am Donnerstag in einer Mitteilung. Die Veranstalter tragen dabei eine Franchise von 5000 Franken und einen Selbstbehalt von zehn Prozent der ungedeckten Kosten. Den Rest der ungedeckten Kosten teilen sich Kanton und Bund auf.
Dieser finanzielle Schutzschirm solle den Veranstaltern Planungssicherheit ermöglichen, hiess es weiter. Die neue Verordnung gilt für Sport- und Kulturveranstaltungen oder Fach- und Publikumsmessen. Die Anlässe müssen dafür über 1000 Personen pro Tag anziehen und von überkantonaler Bedeutung sein.
Veranstalter müssen dafür ein Gesuch um Zusicherung der Beteiligung an den ungedeckten Kosten stellen. Der Anlass muss eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung für dessen Durchführung aufweisen. (sda/pt)