Die kleine Kammer sprach sich mit 22 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen den Vorstoss aus, der damit erledigt ist. Die Befürworter gaben vergeblich zu bedenken, viele Zweitwohnungen würden nur während acht Wochen im Jahr genutzt.
Die Tourismusregionen seien durch die Annahme der Zweiwohnungsinitiative beeinträchtigt, sagte René Imoberdorf (CVP/VS). Die Auslastung der Wohnungen zu fördern, wäre eine Möglichkeit, ihnen beizustehen.
Die Gegnerinnen und Gegner machten geltend, es sei keine staatliche Aufgabe, die Vermietung von Wohnungen zu unterstützen. Die Eigentumsfreiheit stelle ein hohes Gut dar, sagte Georges Theiler (FDP/LU). «Wir sollten nur in absolut zwingenden Fällen eingreifen.»
Eigentümer hätten ihre Zweitwohnung oft zum Eigengebrauch eingerichtet und wollten diese nicht an fremde Personen vermieten. Das sei ihr gutes Recht, befand Theiler. Ein Zwang zur Vermietung oder eine Busse bei Nichtvermietung sei nicht angebracht. Ausserdem sei die Vermietung je nach Saison gar nicht so einfach.
Die Befürworter erwiderten, im Motionstext sei weder von Zwang noch von Busse oder staatlicher Subventionierung die Rede. Für eine Annahme der Motion sprach sich auch Bundesrätin Doris Leuthard aus. Der Bund stehe nach dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative in der Pflicht, die betroffenen Regionen zu unterstützen, argumentierte sie.
Dazu gehöre auch, sich über eine bessere Auslastung der Wohnungen Gedanken zu machen. Der Bundesrat werde im Rahmen der Gesetzgebung zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative ohnehin Vorschläge dazu vorlegen. Volk und Stände hatten die Initiative von Franz Weber letztes Jahr angenommen. Diese beschränkt den Anteil von Zweitwohnungen pro Gemeinde auf 20 Prozent. (av/sda)