Der Tessiner Staatsrat verlangt unter anderem, dass Zweitwohnungen, die schon vor der Abstimmung im März 2012 existierten, nicht unter die neuen Bestimmungen fallen. Den Besitzern müsse es möglich bleiben, solche Immobilien gemäss dem örtlichen Zonenplan zu erweitern.
Rustici ausserhalb oder innerhalb der Bauzone sollen nicht als Zweitwohnungen definiert werden und entsprechend auch keine Rolle bei der Erhebung des Zweitwohnungsanteils in einer Gemeinde spielen, schreibt der Kanton. Betont wird, dass die Umnutzung von Rustici einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Ortsbildern spiele.
Der Staatsrat begrüsst die Festlegung von Ausnahmen beim Baustopp für Zweitwohnungen im Fall von touristisch genutzten Strukturen. Der Kanton fordert aber, dass solche Ausnahmeregelungen im Tessin flächendeckend möglich sein müssen – und nicht nur im vom kantonalen Richtplan festgelegten Zonen.
Als zu streng werden auch die Strafmassnahmen bezeichnet, die jedem drohen, der das neue Gesetz nicht respektiert. Der Kanton verlangt, die Verordnung an diesem Punkt abzuschwächen. Die Gemeinden würden zudem einen grossen administrativen Mehraufwand befürchten, hiess es.
Gemäss Communiqué ist die Stellungnahme des Tessins zum Gesetzesentwurf in Rücksprache mit der Konferenz der Alpenkantone entstanden. (npa/sda)