Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat laut Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag das neue Bundesgesetz über Zweitwohnungen geprüft, mit dem der in der Volksabstimmung vom 11. März 2012 angenommene Verfassungsartikel umgesetzt wird.
An ihrer zweitägigen Tagung unter dem Vorsitz von Ständerat Ivo Bischofberger (CE/AI) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern, hat die UREK-S die Vorlage in gewissen Punkten verschärft. Die Kommission will ausdrücklich ausschliessen, dass Gemeinden Bauvorhaben bewilligen können, die zu einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent führen würden.
Ausserdem beantragte die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen, die Regelung, wonach seit mindestens 25 Jahren bewirtschaftete Hotels in Zweitwohnungen umgewandelt werden können, zu streichen. Eine Minderheit will an dieser Möglichkeit festhalten. Der Bundesrat sah bei seinem Entwurf, den er im Februar ans Parlament verabschiedete, vor, mit dieser Ausnahme der Hotellerie entgegenzukommen.
Er schlug auch vor, unrentablen Hotels den Bau von Zweitwohnungen zu erlauben, falls diese nur so wirtschaftlich weiterbetrieben werden können. Die Fläche des bestehenden Betriebs dürfe dafür um 20 Prozent erweitert werden. Die Kommission beantragt nun, den Anteil dieser Wohnungen an der gesamten Hauptnutzfläche von 20 auf 33 Prozent anzuheben.
Auch in anderen Punkten beantragt die Kommission eine Lockerung der Bedingungen. So sieht der Entwurf des Bundesrates vor, dass die Art der Wohnnutzung bei altrechtlichen Wohnungen frei ist und solche Wohnungen erneuert, umgebaut und wieder aufgebaut werden können. Wenn diese als Zweitwohnung benutzt werden, dürfen sie gemäss Entwurf des Bundesrates nicht erweitert werden. Nach Auffassung der Kommission hingegen sollte eine Vergrösserung um maximal 30 Prozent der ursprünglichen Nutzfläche (höchstens aber 30 m2) bewilligt werden können, sofern dadurch keine zusätzliche Wohnung entsteht. Die UREK-S hat den entsprechenden Antrag mit 8 zu 4 Stimmen angenommen. Eine Minderheit sprach sich dagegen aus.
Bei der Ausnahme für den Bau touristisch bewirtschafteter Wohnungen beantragt die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen, den Kantonen bei der Bezeichnung der Gebiete, in denen solche Wohnungen zulässig sind, grösseren Handlungsspielraum zu geben und diese Gebiete nicht auf touristisch schwach genutzte Regionen zu beschränken. Eine Minderheit sprach sich gegen diesen Entscheid aus.
Schliesslich sieht die Vorlage des Bundesrates vor, dass Zweitwohnungen in geschützten Bauten innerhalb der Bauzone erstellt werden dürfen. Die Kommission sprach sich mit 7 zu 5 Stimmen dafür aus, dass solche Bewilligungen nicht nur bei geschützten Baudenkmälern, sondern auch bei erhaltenswerten Bauten erteilt werden sollen. Mit dieser Massnahme will die Kommission den Abwanderungsgebieten entgegen kommen. Eine Minderheit sprach sich gegen diese Erweiterung des Geltungsbereichs aus. (pd/htr/npa)