Mit 16 zu 5 Stimmen bei3 Enthaltungen beantragt die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) ihrem Rat den Staatsvertrag mit Deutschland anzunehmen. Anträge auf eine Sistierung des Geschäfts wurdenebenso abgelehnt wie die Forderungen nach zusätzlichen Berichten des Bundesrates.
Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) empfahl im Rahmen eines Mitberichtes zuhanden der KVF-N am Dienstag mit 12 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen auf den Staatsvertrag zwar einzutreten, vor dessen materiellerBeratung aber Zusatzberichte vom Bundesrat einzufordern.
In Bezug auf den Vertrag über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich aufdas Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hat die Kommission denMitbericht der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) zur Kenntnis genommen. Diese empfahl der KVF-N mit 12 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen auf den Staatsvertrag zwar einzutreten, vor dessen materiellerBeratung aber Zusatzberichte vom Bundesrat einzufordern.
Ähnliche Anträge wurden auch innerhalb der KVF-N gestellt. Mit 12 zu 12Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten hat es die Kommission abgelehnt, vomBundesrat zusätzliche Informationen einzufordern. Auch eine Sistierung der Vorlage fandmit 14 zu 10 Stimmen keine Mehrheit. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass dieFragen um die innerstaatliche Umsetzung des Vertrages (z.B. die Lärmverteilung) nicht eineVoraussetzung für dessen Annahme sein sollen und dass mit einer raschen Genehmigungein positives Zeichen nach Deutschland gesendet werden kann. Die Minderheit hingegenist der Ansicht, dass ein Entscheid des Parlaments nur im Wissen um die möglichenAuswirkungen erfolgen soll. Ausserdem besteht in ihren Augen aufgrund des Stillstandsdes Ratifizierungsprozesses in Deutschland für die Schweizkeine Eile, den Vertrag zuberaten.
Einstimmig ist die Kommission danach auf den Bundesbeschluss zur Genehmigung desVertrags eingetreten und beantragt ihrem Rat mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen ihngutzuheissen. Trotz einer insgesamt kritischen Würdigung des Vertrags und wiederholtenHinweisen auf dessen Nachteile für die Schweizist die Kommission damitgrossmehrheitlich der Auffassung, dass das Abkommen als Ganzes einen tragfähigenKompromiss darstelle, langfristige Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit schaffeund einen Konflikt beende, der die Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschlandseit Jahren belastet.
Der Vertrag wird voraussichtlich in der Sommersession 2013 im Nationalrat behandelt.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) isteinstimmig auf den Bundesbeschluss zur Genehmigung des Vertrags mit Deutschlandüber den Flughafen Zürich eingetreten und beantragt ihrem Rat