Dasselbe gilt für Tierhalter, die nicht Mitglieder des Schweizerischen Bauernverbandes sind. Auch sie müssen künftig Werbemassnahmen mitfinanzieren.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Begehren der beiden Verbände gutgeheissen, wie das Wirtschaftsdepartement (WBF) mitteilte. Beim Bauernverband gilt die Beitragspflicht für Nichtmitglieder während zwei Jahren, beim Branchenverband Schweizer Reben und Weine während drei Jahren.
Gegen Trittbrettfahrer
Grundlage für den Entscheid ist das Landwirtschaftsgesetz. Gestützt auf dieses kann der Bundesrat die von Branchen- und Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären.
Voraussetzung ist, dass die Umsetzung der Massnahmen durch Unternehmen und Personen gefährdet wird, die sich finanziell nicht daran beteiligen. Die Regelung soll verhindern, dass Produzenten als Trittbrettfahrer von Massnahmen profitieren, ohne sich daran zu beteiligen.
Von den Tierhaltern sind gemäss der Mitteilung 5 bis 10 Prozent nicht Mitglied beim Bauernverband. Beim Wein bewirtschaften die nicht Mitglieder des Branchenverbandes rund 4 Prozent der Rebflächen und kellern rund 5 Prozent des Schweizer Weins ein.
Tiefe Preise und hohe Produktion
Die Schweizer Landwirtschaft sei noch immer von den Auswirkungen der tiefen Preise für Milchprodukte in der EU und auf den internationalen Märkten betroffen, schreibt das WBF. Auch die Aufwertung des Schweizer Frankens in den vergangenen Jahren mache ihr zu schaffen.
Die Schweizer Weinproduzenten sind ebenfalls unter Druck. Gründe sind der rückläufige Weinkonsum, die hohe Produktion des letzten Jahres und die Billigkonkurrenz aus dem Ausland.
Die schwierige Marktlage mache ein intensives Marketing notwendig, um die Vorzüge der Schweizer Produkte den Konsumentinnen und Konsumenten im In- und Ausland bekannt zu machen, schreibt das WBF.
Der Bundesrat habe deshalb entschieden, die Selbsthilfemassnahmen der Verbände auf die Nichtmitglieder auszudehnen.
Nur für Kommunikation
Die Beiträge der Nichtmitglieder dürfen nur für die Finanzierung der Kommunikationsmassnahmen verwendet werden, deren Nutzen auch den Nichtmitgliedern der Organisation zukommt. Ausgeschlossen ist insbesondere die Finanzierung der Verbandsverwaltung.
Aus dem Parlament gibt es Forderungen für zusätzliche Unterstützungsmassnahmen. So verlangt der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor mit einer Motion, dass mindestens die Hälfte der Weine auf der Weinkarte von Schweizer Restaurants aus der Schweiz stammen muss.
Der Bundesrat hat den Vorstoss vergangene Woche abgelehnt. Protektionistischen Massnahmen erteilte er ebenfalls eine Abfuhr.
In seiner Stellungnahme erinnerte der Bundesrat daran, dass der Bund die Vermarktung von Schweizer Weinen mit über 3 Millionen Franken unterstützt. Er stellte ausserdem zusätzliche Mittel für die Absatzförderung in Aussicht. (sda)