Die Kantone befürworten mehrheitlich die Aufhebung fast aller noch verbliebener Corona-Schutzmassnahmen in einem Schritt. Uneins sind sie aber in der Frage, ob und wo über den 17. Februar hinaus eine Maskentragpflicht gelten soll.
Dies zeigen die Antworten zur vergangene Woche vom Bundesrat gestarteten Vernehmlassung, die bis am Mittwochmittag veröffentlicht wurden. Einige Kantone, namentlich in der Romandie, kündigten allerdings an, ihre Stellungnahmen erst am Nachmittag zu publizieren.
Ende der Zertifikatspflicht erhält Unterstützung
Breite Unterstützung findet der bundesrätliche Vorschlag, das Covid-Zertifikat künftig nur noch im internationalen Reiseverkehr einzusetzen. Der Regierungsrat sei der Meinung, dass die Zertifikatspflicht in der aktuellen Phase der Pandemie keinen relevanten Beitrag zur Eindämmung der Virusausbreitung leiste, schrieb dazu beispielsweise der Kanton Bern.
Im Gegensatz dazu reduziere das Tragen einer Maske im öffentlichen Verkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen das Risiko einer Virusübertragung nach wie vor stark, hiess es. Diese Massnahme solle daher bis Mitte März in Kraft bleiben. Für eine Beibehaltung ist etwa auch der Kanton Wallis. Zunächst müsse sich zudem zeigen, ob die Entspannung der epidemiologischen Lage tatsächlich nachhaltig sei.
Die Kantone Graubünden und Glarus argumentieren hingegen, es stehe allen frei, in Läden oder im öffentlichen Verkehr weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen. Die Maskenpflicht solle daher in eine Empfehlung umgewandelt werden. Gleich äusserte sich der Kanton Basel-Landschaft. Auch er möchte die Maskenpflicht nur noch in Gesundheitseinrichtungen beibehalten. Um Schutzmassnahmen im Gesundheitswesen auf kantonaler Ebene umsetzen zu können, bittet er den Bund um eine Übergangsfrist bis am 26. Februar.
Mehrere Kantone sprechen sich für Mittelweg aus
Die Ostschweizer Kantonsregierungen möchten zwar die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr beibehalten. In Läden und anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen soll nach dem Willen der Kantone St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden hingegen künftig keine Maske mehr getragen werden müssen. Im gleichen Sinne äusserte sich der Kanton Aargau.
Nicht einig sind sich die Zentralschweizer Kantone. Während Luzern, Schwyz und Uri an der Maskenpflicht im ÖV festhalten wollen, möchten Zug und Obwalden diese aufheben. Bei der Maskentragepflicht in Gesundheitseinrichtungen plädieren etwa Obwalden und Uri dafür, den Entscheid den Institutionen zu überlassen, Zug und Schwyz dagegen wollen dort an der Pflicht festhalten.
Jura und Basel-Stadt mahnen zur Vorsicht
Nebst der Aufhebung fast aller Corona-Schutzmassnahmen auf einen Schlag hatte der Bundesrat auch ein schrittweises Vorgehen in die Vernehmlassung gegeben. Für die meisten Kantone kommt diese Option nur infrage, sollte sich die epidemiologische Lage unerwartet verschlechtern, einige lehnen sie explizit ab.
Allerdings gibt es in dieser Hinsicht Ausnahmen. Eine Aufhebung sämtlicher Massnahmen sei angesichts der immer noch hohen Belastung in den Spitälern zu riskant, argumentiert der Kanton Basel-Stadt. Auch seien die Auswirkungen der Aufhebung der Kontaktquarantäne und der Homeoffice-Pflicht noch nicht bekannt. Ähnlich äusserte sich der Kanton Jura. (sda/stü)
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