Die Betreiberinnen und Betreiber von Skigebieten benötigten eine Bewilligung des Kantons, heisst es in der Mitteilung der Innerrhoder Ratskanzlei vom Dienstag. Voraussetzung dafür sei neben dem Vorliegen eines Schutzkonzepts, dass die epidemiologische Lage im Kanton und in der Region sowie die Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact-Tracing und den Testungen dies zuliessen.
Die Zahl der Neuinfektionen liege in Appenzell Innerrhoden unter dem Schweizer Durchschnitt, die Reproduktionszahl weise seit fast einer Woche einen Wert unter 0,8 aus. Gleichzeitig habe sich die Lage bei der Belegung der Spitäler in der Region etwas beruhigt. Damit seien die Voraussetzungen im Kanton erfüllt. [RELATED]
Die Standeskommission habe daher entschieden, dass den Betreiberinnen und Betreibern von Skigebieten «per 30. Dezember 2020 eine Bewilligung erteilt werden kann». Die Situation werde regelmässig geprüft.
Ausserrhoden zieht nach
Auch der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat den Skigebieten die Bewilligung für den Betrieb erteilt. Sie gilt ab dem 30. Dezember. Den gleichen Entscheid gaben am Dienstag die Regierungen von Appenzell Innerrhoden und Glarus bekannt.
Nach Überprüfung der epidemiologischen Lage sei der Regierungsrat zum Schluss gekommen, dass die Skigebiete im Kanton wieder öffnen könnten, teilte die Ausserrhoder Kantonskanzlei am Dienstag mit.
Es sei dem Regierungsrat ein Anliegen, besonders den Kindern und Jugendlichen wieder die Möglichkeit zu geben, sich in der schulfreien Zeit in der frischen Luft bewegen zu können, heisst es in der Mitteilung weiter.
Neben den beiden Appenzeller Kantone hat am Dienstag auch Glarus den Betreibern der Skigebiete die Bewilligung erteilt. In allen drei Kantonen waren die Skigebiete seit dem 22. Dezember geschlossen gewesen, ab 30. Dezember laufen die Lifte und Bahnen wieder. (sda)