Ihr Vorschlag sei ein Beitrag dazu, möglichst rasch Unklarheiten zu beseitigen und Rechtssicherheit zu schaffen, schreiben die Ständeräte Martin Schmid (FDP) und Stefan Engler (CVP) sowie Nationalrat Heinz Brand (SVP) in einem Communiqué.
Der Volkswille und das Urteil des Bundesgerichts vom 22. Mai würden respektiert. Es solle jedoch der Spielraum, der dem Gesetzgeber zusteht, aufgezeigt werden.
Die bürgerlichen Parlamentarier wollen dem Bundesrat mit ihrem Gesetzesentwurf vor dem Start der Vernehmlassung einen Alternativ-Vorschlag zur Prüfung übergeben, wie sie schreiben.
Der Bundesrat will dem Parlament noch im laufenden Jahr eine Botschaft zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative vorlegen. Bis das Ausführungsgesetz in Kraft tritt, gelten die Regeln, die der Bundesrat in einer Verordnung festgelegt hat.
Volk und Stände hatten die Zweitwohnungsinitiative von Franz Weber im März vor einem Jahr angenommen. Die Initiative beschränkt den Anteil von Zweitwohnungen pro Gemeinde auf 20 Prozent. (npa/sda)