Die von Kanton und Bund erlassenen Massnahmen hätten Wirkung gezeigt, auch wenn über die Feiertage aufgrund der Test- und Meldeverzögerung die epidemiologische Lage schwierig einzuschätzen sei, erklärt die Bündner Kantonsregierung am Mittwoch an einer Medienkonferenz. So habe die Anzahl isolierter Personen (612) erneut abgenommen. Weiter gesunken seien ebenfalls die Zahl der Neuinfektionen im Wochenschnitt pro Tag sowie der massgebende Reproduktionswert. Durchschnittlich belegt und nicht überbelastet seien derzeit auch die Intensivstationen.
Gastronomiebetriebe bleiben vorerst geschlossen
Damit die erreichte Wirkung anhält, seien die geltenden Massnahmen aber weiterhin ohne Abstriche umzusetzen, so die Bündner Regierung. Deshalb würden die Restaurationsbetriebe über den Jahreswechsel geschlossen bleiben.
Da die Gastrobranche derzeit zu den Hauptbetroffenen gehört, will die Regierung anfangs Januar im Rahmen einer Gesamtbeurteilung prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Öffnung gegeben seien und auch wie zusätzliche Unterstützung für die Branche möglich sei.
Erste Erleichterungen für Betriebe in Skigebieten
Für Betrieben, die Speisen und Getränke als Take-Away in Skigebieten anbieten, wird ab dem 31. Dezember, 7.00 Uhr, erste Erleichterungen gewährt: Sie dürfen in Aussenbereichen wieder Sitzplätze anbieten. Pro Tisch dürfen dabei maximal 4 Personen sitzen und zwischen den Gästegruppen wird ein Abstand von 1,5 Metern vorgeschrieben.
Die detaillierten Vorgaben würden der Branche direkt kommuniziert. Der Betrieb müsse unter anderem eine Person abstellen, welche die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert, durchsetzt und die Personenströme lenkt. Der Aufenthalt in Innenräumen bleibt mit Ausnahme der Toiletten-Benutzung sowie zum unmittelbaren Ein- und Aussteigen aus den Transportanlagen nach wie vor verboten.
Zudem müssten die Schutzkonzepte der Gastronomiebranche auf jeden Fall eingehalten werden. Ab 4. Januar 2021 (3.1.2021/24.00 Uhr) soll zudem das Alkoholverbot auf Skipisten aufgehoben werden.
Schutzkonzepte wurden nachgebessert
Die Erfahrungen der letzten Tage in den Skigebieten hätten gezeigt, dass sich die Gäste gut auf die verschiedenen Angebote verteilen. Dadurch würden Menschenansammlungen, die das Ansteckungsrisiko erhöhen, vermieden werden, so die Regierung.
Wo erforderlich, hätten die Anlagenbetreiber ihre Schutzkonzepte und deren Umsetzung zeitnah nachgebessert. Schliesslich habe auch die Beschränkung der Anzahl Personen in den Skigebieten zu einer Verminderung des Personenaufkommens geführt.
«Versuche, die bestehenden Regeln zu umgehen oder rechtliche Graubereiche auszunutzen, sind als fahrlässig und unsolidarisch zu qualifizieren», hält der Bündner Regierungsrat deutlich fest. Diese Menschen würden eine mögliche zeitnahe Lockerungen in erheblichem Masse gefärden. (htr)
Die meisten Skigebiete wieder offen*
Nachdem der Bundesrat es den Kantonen überlassen hatte, je nach epidemiologischer Lage, über die Öffnung der Skigebiete zu entscheiden, blieben die Pisten über die Weihnachtstage in einigen Kantonen für Skifahrer geschlossen. Seit Beginn der Wintersaison geöffnet haben die Wintersportdestinationen in den Deutschschweizer Kantonen Bern, Wallis und Graubünden. Offen sind auch die Wintersportgebiete in der Waadt und im Kanton Tessin.
Ab 30. Dezember erlauben die Kantone Ob- und Nidwalden, Uri, Zug, Glarus sowie Appenzell Inner- und Ausserrhoden den Skibetrieb wieder. Ab morgen (Silvester) hat auch der Kanton St. Gallen seinen Skiliftbetreibern die Betriebsbewilligung erteilt. In Schwyz dürfen die Skigebiete am 2. Januar den Betrieb aufnehmen.
Vorläufig geschlossen bleiben die Pisten für Skifahrer in den Kantonen Zürch, Luzern. Im Kanton Solothurn sind die Bewilligungen am 21. Dezember ebenfalls nicht erteilt worden. (htr)
*Stand 1.1.2021