Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Bereits seit dem 6. Juli gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskentragpflicht.
Der Bundesrat entschied zudem, dass ausländische Diplomatinnen und Diplomaten von der Quarantänepflicht befreit sind, wenn ihre Einreise für die Funktionsfähigkeit der Botschaften notwendig ist. Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten sind neu ebenfalls für notwendige dienstliche Tätigkeiten von der Quarantäne befreit.
Schliesslich beantragt der Bundesrat einen weiteren Nachtragskredit von 31,6 Millionen Franken für das Jahr 2020. Das Geld soll etwa für die Kampagnenarbeit des Bundesamts für Gesundheit (BAG), den Betrieb der Hotlines oder die Entwicklung der Corona-App eingesetzt werden. Über diesen und weitere Kredite entscheidet das Parlament in der Herbstsession. (sda)