Damit soll die Ausbreitung der neu entdeckten, ansteckenderen Variante des Coronavirus in Grossbritannien und Südafrika möglichst verhindert werden, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schrieb.
Einreiseverbot aus UK gilt ausnahmslos für alle Ausländer
Das vom Bundesrat erlassene Einreiseverbot gilt für alle Ausländer, die aus Grossbritannien oder Südafrika in die Schweiz einreisen wollen. Das sagte Cornelia Lüthy, Vizedirektorin des Staatssekretariats für Migration (SEM), am Montag vor den Bundeshausmedien in Bern.
«Die generelle Ausnahme für Freizügigkeitsberechtigte gilt in dieser Situation nicht», so Lüthy. Schweizerinnen und Schweizer könnten aber weiterhin aus diesen Ländern in die Schweiz heimkehren.
Die Regelung trifft nach Angaben des SEM Personen, die für kurze Zeit in die Schweiz einreisen, also in erster Linie Touristinnen und Touristen. Ausländerinnen und Ausländer, die einen gültigen Aufenthaltstitel in der Schweiz haben, dürfen weiterhin einreisen.
Per Sonntag um Mitternacht hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flugverkehrsverbindungen zwischen der Schweiz und diesen zwei Ländern eingestellt. Für Personen, die in Grossbritannien oder Südafrika wohnen und sich derzeit in der Schweiz befinden, wird eine Ausnahmeregelung des Flugverbots für die Heimreise geprüft.
Dasselbe gilt für Personen, die in der Schweiz wohnen und sich jetzt entweder in Grossbritannien oder Südafrika befinden. Dabei sei jedoch zwingend sicherzustellen, dass bei diesen Rückreisen Ansteckungen verhindert werden.
Weiter hat der Bundesrat entschieden, Personen mit Wohnsitz in Grossbritannien das Freizügigkeitsprivileg bis zum 31. Dezember 2020 zu entziehen. Damit gilt für Personen aus Grossbritannien ein grundsätzliches Einreiseverbot in die Schweiz. Ab dem 1. Januar 2021 entfällt das Freizügigkeitsprivileg für britische Bürgerinnen und Bürger ohnehin.
Bund ruft Schweizer in UK und Südafrika zu Reise-Registrierung auf
Das Aussendepartement (EDA) in Bern hat am Montag Schweizer Bürger in Grossbritannien und in Südafrika dazu aufgerufen, ihre Reisen und Aufenthalte in der Handy-App «Travel Admin» zu registrieren.
So könnten diese für eine allfällige Rückreise kontaktiert werden, sagte Hans-Peter Lenz, Leiter des Krisenmanagementzentrums beim EDA, vor den Medien in Bern.
Die Behörden seien zurzeit daran, sich einen Überblick über im Ausland gestrandete Schweizer zu verschaffen, sagte Lenz. Vorgesehen für eine Rückreise sind Ausnahmebewilligungen. Eine Rückholaktion wie im Frühling werde es aber nicht geben, sagte Lenz. (sda)
Ab 15 Uhr findet ein Point de Presse zu den Reisebeschränkungen statt:
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