Aktuell erhalten nur Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem von Swissmedic oder der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, ein Covid-Zertifikat, das in der Schweiz und in der EU gültig ist. Der Bundesrat führt deshalb ein Schweizer Covid-Zertifikat ein, das auch Gästen ausgestellt wird, die mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden. Aktuell betrifft dies die chinesischen Impfstoffe Sinovac und Sinopharm. Die Gültigkeitsdauer dieses Zertifikats ist auf 30 Tage und die Schweiz beschränkt.
Auch für Genesene erleichtert der Bundesrat den Zugang zum Zertifikat für die Benutzung im Inland. So wird das Zertifikat für Genesene in der Schweiz auf 12 Monate verlängert. Derzeit erhalten Personen, die ihre Genesung mit einem PCR-Test belegen können, ein Covid-Zertifikat mit Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Aktuelle wissenschaftliche Daten zeigen nun, dass Menschen nach einer Covid-Infektion über längere Zeit ausreichend vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation geschützt sind.
Die Anpassung tritt am 16. November in Kraft und gilt vorderhand nur in der Schweiz und für die Rückreise in die Schweiz. Auf europäischer Stufe gilt mit wenigen Ausnahmen weiterhin eine Gültigkeitsdauer von 180 Tagen.
Strengere Regeln beim Testen
Künftig gibt es für nasale Antigen-Schnelltests kein Covid-Zertifikat mehr, weil die Testqualität ungenügend sei, hält der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch fest. Ein Zertifikat gibt es nur noch für Tests mit einem Nasen-Rachen-Abstrich. Diese müssen weiterhin unter Aufsicht von Ärztinnen, Laborleitern oder Apothekerinnen und mindestens durch geschulte Personen durchgeführt werden.
Gleichzeitig hat der Bundesrat entschieden, dass die Tests für einmal geimpfte Personen nur bis maximal sechs Wochen nach der Erstimpfung übernommen werden. Wartet eine Person länger mit der Zweitimpfung, muss sie Kosten für die Tests selber tragen.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, erhalten bereits heute ein ärztlich ausgestelltes Attest und damit Zugang zu Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Covid-Zertifikatspflicht. Ab Mitte Dezember 2021 erhalten sie auf Antrag ein Schweizer Covid-Zertifikat, das 365 Tage gültig ist.
Tarifanpassung für Schnelltests
Der Bundesrat hat im Weiteren die Kostenübernahme für die Antigen-Schnelltests durch den Bund angepasst und von aktuell 47 Franken auf maximal 36 Franken gesenkt. Dem Bund darf weiterhin maximal der Betrag verrechnet werden, der der selbstzahlenden Person in Rechnung gestellt wird.
Damit kosten die Antigen-Schnelltests neu maximal gleich viel wie die neu verfügbaren und qualitativ besseren gepoolten Speichel-PCR-Tests für Einzelpersonen.
Schliesslich hat der Bundesrat auch Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung und der Epidemienverordnung zugestimmt. Damit können die Kosten der Covid-19-Auffrischimpfung - wie bereits die Erst- und Zweitimpfungen - von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und dem Bund übernommen werden, sofern sie gemäss Impf-Empfehlung erfolgen. (sda/stü)