Die Brüsseler Behörde schlug am Montag vor, für bestimmte Länder und Regionen strengere Test- und Quarantäne-Regeln einzuführen. In Deutschland gelten schon seit Sonntag für mehr als 20 Länder mit besonders hohen Infektionszahlen neue Regeln bei der Einreise. Auch andere Länder wie Frankreich haben ihre Vorgaben verschärft. Belgien verbietet ab Mittwoch zunächst alle nicht notwendigen Reisen.
Die EU-Kommission schlug nun vor, die bestehende EU-Ampel-Karte, auf der Regionen auf Grundlage gemeinsamer Kriterien grün, orange oder rot markiert sind, anzupassen. Demnach soll eine neue «dunkelrote» Kategorie für Hochrisikogebiete mit mehr als 500 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner innerhalb der vergangenen zwei Wochen eingeführt werden.
Von unnötigen Reisen aus diesen Gebieten solle dringend abgeraten werden, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Dies gelte nicht nur für grenzüberschreitende Reisen, sondern ebenso für Bewegungen innerhalb eines Landes.
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson betonte grundsätzlich: «Die erste Empfehlung ist: Reisen Sie nicht.» Für Reisende aus den dunkelroten Gebieten soll nach Ansicht der EU-Kommission schon vor der Abreise ein PCR-Test verpflichtend sein sowie Quarantäne bei der Ankunft. Dies solle auch für essenzielle Reisende gelten wie Arbeitnehmer im Gesundheitswesen.
Reisen von ausserhalb der EU sind schon jetzt weitgehend lahmgelegt. Die meisten EU-Länder lassen nur noch dringend notwendige Einreisen zu und machen Ausnahmen etwa für EU-Bürger oder ihre Angehörigen. Doch auch hier sollen die Regeln verschärft werden. So schlägt die EU-Kommission vor, unter anderem einen negativen PCR-Test innerhalb von 72 Stunden vor der Abreise verpflichtend zu machen.
Auch dringt die Behörde auf strengere Regeln für Reisende aus Ländern, in denen besonders gefürchtete Virusvarianten entdeckt worden sind. Hier solle eine Selbstisolierung von bis zu zwei Wochen vorgeschrieben werden.
Für Arbeitnehmer im Transportgewerbe sind grundsätzlich Ausnahmen oder lockere Regeln vorgesehen. Der Warenverkehr soll nicht eingeschränkt werden. Die EU-Staaten müssen nun über die Empfehlungen der EU-Kommission beraten. Die Umsetzung ist für die Länder dann allerdings nicht verpflichtend. (sda dpa og)